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Mit ‘verbraucher’ getaggte Artikel

Verbraucher fragen vermehrt nach Kleinkrediten

Dienstag, 18. Mai 2010

Anteil der Verbraucherkredite bis 1.000 Euro am GesamtvolumenKonsumenten haben im ersten Quartal 2010 insbesondere Kleinkredite mit einem Volumen von unter 1.000 Euro aufgenommen. Nur noch jeder fünfte Ratenkredit belief sich auf Summen größer 10.000 Euro. Einer aktuellen Auswertung der SCHUFA zufolge hat sich der Anteil der Kleinkredite von rund 28 Prozent im vierten Quartal 2009 auf 41 Prozent erhöht. (1. Quartal 2009: rund 35 Prozent). „Ein ähnlicher Effekt war bereits zum Jahreswechsel 2008 auf 2009 zu beobachten, so dass die Vermutung nahe liegt, dass sich immer mehr Verbraucher ihre Weihnachtswünsche, wie zum Beispiel PCs, Handys oder Unterhaltungselektronik, im Januar erfüllen“, so Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA Holding AG.

Die Anzahl der abgeschlossenen Ratenkreditverträge ging dagegen leicht zurück. Im Vergleich zum ersten Quartal 2009 haben Banken drei Prozent weniger Konsumentenkredite vergeben. „Wir sehen hier einen Zusammenhang mit der Umweltprämie für PKW, aber auch mit besonders günstigen Angeboten des Handels im Frühjahr 2009. Diese Sondereffekte lagen in den ersten drei Monaten 2010 nicht vor“, erläutert Neumann.

Aber auch ohne Sondereffekte wird deutlich: Der Konsumentenkredit und hierbei insbesondere der Ratenkredit hat sich nach fünfzigjähriger Verbreitung bei Verbrauchern schon lange etabliert. Mehr als jeder dritte Verbraucherhaushalt finanziert heute seinen privaten Konsum (38 Prozent) mittels Kredit. Insbesondere der Ratenkredit ist fester Bestandteil des privaten Konsums und wird von Verbrauchern gewünscht und erwartet: Beispielsweise beim Kauf im Elektromarkt, bei der Bestellung im Versandhandel oder bei der Nachfrage in der Bankfiliale. Der Ratenkredit wird allerdings nur von etwa jedem zweiten Deutschen überhaupt als Kredit wahrgenommen, wie eine repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der SCHUFA zeigt: Nur 52 Prozent bezeichnen einen Kauf, bei dem der Kaufpreis in Raten abbezahlt wird, als Kredit. So verstehen die Befragten in erster Linie unter einem Kredit „wenn man zur Bank geht und sich dort Geld leiht“.

Quelle: SCHUFA

Forderungseinzug trotz Verbraucherinsolvenz

Donnerstag, 17. Dezember 2009

COBURG - Rund 100 000 Personen treten Schätzungen zufolge in diesem Jahr den Gang in die Verbraucherinsolvenz an. Zwar bietet es Schuldnern über die Restschuldbefreiung ein probates Mittel, wieder Herr über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse zu werden. Umgekehrt macht das Insolvenzverfahren Gläubigern die Einzelvollstreckung unmöglich, in vielen Fällen bleiben Lieferanten und Dienstleister nach getaner Arbeit endgültig auf ihren Forderungen sitzen und kommen selbst in eine bedrohliche Lage. Auf rund 50 Milliarden Euro werden insolvenzbedingte Schäden 2009 geschätzt. Die BID Unternehmensgruppe legt deshalb ein besonderes Augenmerk darauf, wie trotz schwebender Verbraucherinsolvenzverfahren per Einzelvollstreckung Forderungen realisiert werden können.

So kippt das Insolvenzverfahren
In der Praxis geht es darum, einen Tatbestand offenzulegen, der zur Versagung des Verbraucherinsolvenzverfahrens oder wenigstens der Restschuldbefreiung führt. Ansatzpunkte dafür bieten die zahlreichen Mitwirkungspflichten des Schuldners, vor allem in Bezug auf die wahrheitsgemäße und vollständige Offenbarung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse sowie zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit. Bereits fehlende Bemühungen um Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit spielen da eine große Rolle, da sie zur Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten und damit in der Regel zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Diplom-Rechtspflegerin Karin Scheungrab stellte beim BID Inhouse Training Wege vor, wie Verbraucherinsolvenzverfahren aufgehoben werden können.Im Einzelnen hängt es an Geschick und Fachkompetenz des Sachbearbeiters, in Gesprächen mit Schuldnern, Gläubigern und den am Insolvenzverfahren beteiligten Organen Sachverhalte zu ermitteln, die den Weg zurück in die individuelle Zwangsvollstreckung bahnen. Zeitgleich mit der drastischen Zunahme der Verbraucherinsolvenzverfahren ergingen dazu in den letzten Jahren einige BGH-Urteile. Um diese und viele weitere Tatbestände ging es jüngst bei einem BID Inhouse Training mit der Referentin Karin Scheungrab (Diplom-Rechtspflegerin), die bundesweit für Aktualität, Detailtiefe und Praxisnähe ihrer Schulungen bekannt ist.


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