14 junge Leute treten im September 2010 ihre Ausbildung bei der BID Unternehmensgruppe an. Training on the Job gehört vom ersten Tag an zum Schulungskonzept des 185 Beschäftigte zählenden Firmenverbundes, der den Nachwuchs konsequent aus den eigenen Reihen gewinnt. Die Auszubildenden finden modernste Arbeitsplätze und langfristige Berufsperspektiven vor. Wissen auf dem Stand der Zeit garantieren später mehrstufige Schulungen. Sie gliedern sich in fachlich notwendige und optionale branchen- und tätigkeitsbezogene Kurse, die in regelmäßigen Abständen in den Räumen der BID Unternehmensgruppe als Inhouse Training stattfinden.
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BID intern: 14 Berufsanfänger starten mit Ausbildung beim BID
Mittwoch, 01. September 2010
Auslandsinkasso in den Niederlanden
Mittwoch, 01. September 2010
Wer in den Niederlanden eine Forderung durchsetzen muss, hat es in vielerlei Hinsicht leichter als hierzulande. Das beginnt bereits bei der Verjährung von Zahlungsansprüchen aus Verträgen, die fünf statt der drei Jahre in Deutschland beträgt. Für deren Unterbrechung genügt eine schriftliche Erklärung an den Schuldner, wonach sich der Gläubiger die Geltendmachung des konkreten Zahlungsanspruchs ausdrücklich vorbehält. Ein Akt der Rechtsverfolgung unter Zuhilfenahme der Justiz, deren Mühlen ja bekanntlich langsam mahlen, ist in den Niederlanden dagegen nicht erforderlich. Bleibt die Beitreibung außergerichtlich erfolglos, so stellt das niederländische Rechtssystem zwei effektive prozessuale Werkzeuge zur Verfügung, die Sicherheitspfändung und das “Kort Geding”-Verfahren.
Vollstreckungstitel in sechs Wochen
“Kort Geding”, das ist ein Eilverfahren, bei dem das Gericht die Parteien in mündlicher Verhandlung anhört und dann den Streitgegenstand vorläufig beurteilt. Kann sich der Gläubiger auf dringenden Liquiditätsbedarf berufen und der Zahlungsanspruch einfach festgestellt werden, so ist ein Vollstreckungstitel in drei bis sechs Wochen möglich. Zusätzlich eröffnet die Sicherheitspfändung dem Gläubiger den Zugriff auf Vermögensgegenstände des Schuldners, bevor überhaupt eine Klage eingereicht worden ist. Voraussetzung ist ein schlüssiger und bezifferter Antrag beim zuständigen Gericht. Außerdem ist erforderlich, dass der Gläubiger glaubhaft macht, der Schuldner werde sich der künftigen Vollstreckung entziehen. An diesen Vortrag stellen die Gerichte in aller Regel keine hohen Anforderungen. Allerdings muss im Falle einer Sicherheitspfändung immer eine Klage folgen, zu deren Einreichung die Gerichte recht kurze Fristen setzen. Und Sicherheitspfändungen, die sich im Hauptverfahren als unrechtmäßig herausstellen, verpflichten zum Schadensersatz.
Entscheidend: Richtiger Partner
Für Kläger bzw. Antragsteller herrscht in beiden Verfahren Anwaltszwang, der in den Niederlanden meist kostspielig ist. Deshalb ist es nicht immer ratsam, sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ob eine Forderung tasächlich erfolgreich außergerichtlich realisiert werden kann, hängt allerdings entscheidend an der Auswahl der richtigen Partner vor Ort. Die Zulassung von Inkassounternehmen ist nämlich in den Niederlanden nicht geregelt, und so ist es oft Glücksache, an wen man gerät. Hinzu kommt, dass verlässliche Informationen über Schuldner kaum verfügbar sind, denn Meldungen an Auskunfteien verbietet strikt das niederländische Datenschutzgesetz.
Doppelt hilfreich sind dagegen oft die Gerichtsvollzieher, deren Aufgabe nicht nur die Vollstreckung und Zustellung von Klagen ist, sondern die häufig auch außergerichtlich als private Inkassounternehmer tätig sind. In dieser Funktion haben Gerichtsvollzieher zum Beispiel Zugang zu den kommunalen Einwohnermelderegistern, sind jedoch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht einer strengen internen Reglementierung durch deren Branchenverband unterworfen. Empfehlenswert ist bei der Forderungsbeitreibung in den Niederlanden die Zusammenarbeit mit einem Inkassospezialisten, der wie etwa Profaktura Auslandsinkasso ein enges Netz lokaler Partner unterhält, die ihre Effektivität und Zuverlässigkeit in langen Jahren unter Beweis gestellt haben.
Zuzahlungsinkasso: Lösungsmodule für beschleunigte Kostenerstattung
Mittwoch, 01. September 2010
COBURG - Mehr Eigenverantwortung, wie sie von Forschungsinstituten gefordert wird, hat bereits in Form von Selbstbehalten Eingang in die deutsche Gesundheitswirtschaft gefunden. Jüngstes Beispiel ist die Zuzahlungsregelung des § 43b Abs. 3 SGB V, die Krankenhäuser gegenüber gesetzlich Versicherten in Zugzwang bringt: Vergütungsansprüche gegenüber gesetzlichen Krankenkassen verringern sich um den Anteil, den Versicherte nach nach § 39 Abs. 4 zu entrichten haben. Wenn der Versicherte auch nach einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch das Krankenhaus nicht zahlt, hat dieses im Auftrag der Krankenkasse die Zuzahlung einzuziehen. Damit wird den Krankenhäusern faktisch im großen Stil die Durchführung von Inkassomaßnahmen abverlangt.
Fachkundige Beurteilung gefragt
Scheinbar baut § 43b Abs. 3 SGB V den Leistungserbringern eine goldene Brücke mit der Regelung, dass keine Verrechnung der Zuzahlung mit dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegenüber der Krankenkasse stattfindet, wenn und soweit Vollstreckungsmaßnahmen zum Einzug von Zuzahlungen erfolglos bleiben. Doch bei der Beurteilung, wann eine Vollstreckung erfolglos ist, sind Erfahrungen und Detailkenntnisse im Forderungseinzug gefragt. So gilt eine Vollstreckung dann als erfolglos, wenn (1) der Versicherte im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, (2) beim Versicherten eine Verbraucherinsolvenz anhängig ist, (3) eine Zwangsvollstreckung fruchtlos verläuft, (4) der Versicherte unbekannt verzogen ist.
Schnelle Reaktion erforderlich
Für Krankenhäuser entsteht durch die Neuregelung Handlungsbedarf. Bisherigen Erfahrungen des BID zufolge setzen viele Kliniken die Durchsetzung von Zuzahlungsforderungen nur zögerlich um. Dadurch vergrößert sich schleichend das Risiko von Liquiditätsengpässen, zusätzlich droht dringender Handlungsbedarf, je näher die Verjährung von Zuzahlungsansprüchen rückt. Dagegen bietet schon jetzt die Auslagerung des Zuzahlungsinkassos auf einen erfahrenen Dienstleister eine Alternative, die das Zuzahlungsinkasso schneller und kostengünstiger macht. Wo ein Verzugsschaden nicht zu realisieren ist, da springt eine weitere Regelung in § 43b Abs. 3 SGB V ein: “Die zuständige Krankenkasse erstattet dem Krankenhaus je durchgeführtem Verwaltungsverfahren … eine angemessene Kostenpauschale. Die dem Krankenhaus für Vollstreckungsverfahren und Klagen von Versicherten gegen den Verwaltungsakt entstehenden Kosten werden von den Krankenkassen getragen.”
Wachstumsmotor Gesundheit brummt
Mittwoch, 01. September 2010
Die Gesundheitswirtschaft gehört zu den am schnellsten wachsenden Sektoren der deutschen Volkswirtschaft. Die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und -produkten steigt stetig. Aktuelle Studien prognostizieren über die nächste Dekade ein deutliches Umsatz- und Beschäftigungswachstum in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Deutschland ist der drittgrößte Gesundheitsmarkt der Welt und damit von entscheidender Bedeutung für die deutsche Gesundheitswirtschaft. Sie beschäftigt bereits heute bei einem Jahresumsatz von etwa 260 Milliarden Euro rund 4,6 Millionen Menschen in über 800 Berufen und gehört mit einem Anteil von 12,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bereits jetzt zu den wichtigsten Sektoren der deutschen Volkswirtschaft. Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) rechnet damit, dass die deutsche Gesundheitswirtschaft im Jahr 2020 über 400 Milliarden Euro Umsatz machen und damit fünfeinhalb Millionen Menschen Beschäftigung bieten könnte.
Die Gesundheitswirtschaft setzt sich aus dem “klassischen” oder auch “ersten Gesundheitsmarkt” und dem “zweiten Gesundheitsmarkt” zusammen. Gesundheitsrelevante Waren und Dienstleistungen, die von privaten und gesetzlichen Krankenkassen oder aus staatlichen Mitteln im Rahmen des geltenden Finanzsystems erstattet werden, werden zum ersten Gesundheitsmarkt gerechnet. Hierzu gehören die ärztliche Versorgung, Arznei- und Hilfsmittel. Alle darüber hinausgehenden gesundheitsrelevanten Waren und Dienstleistungen werden dem zweiten Gesundheitsmarkt angerechnet - Medizintechnik, Gesundheitstourismus oder der Wellness und Fitnessbereich.
Während derzeit noch mit rund 150 Milliarden Euro der Großteil des Branchenumsatzes auf den ersten Gesundheitsmarkt entfällt, zeigt gerade der zweite Gesundheitsmarkt eine enorme Dynamik, die eine deutliche Verschiebung der Verhältnisse erwarten lässt.
Damit die Gesundheitswirtschaft langfristig wachsen kann, empfehlen Forschungsinstitute und Gutachter überwiegend eine schrittweise Deregulierung, teils bis hin zu wettbewerblich verfassten Gesundheitsmärkten. Es spricht daher einiges dafür, dass Kernpunkte wie Selbstbeteiligungen, freie Kassenwahl und Vertragswettbewerb zwischen Krankenversicherungen und Leistungsanbietern verstärkt Eingang in das deutsche Gesundheitssystem finden werden. Nach Einschätzung des BID bedeutet das zwangsläufig, dass Leistungsanbieter künftig immer häufiger und immer höhere Forderungen gegen Privatpersonen durchzusetzen haben werden.
Quellen: HWWI, BDI, FTD, IHK München
Halbjahresbilanz: Zahl der Firmenpleiten steigt um 4,5 Prozent
Mittwoch, 21. Juli 2010
Hamburg/Coburg - Im ersten Halbjahr 2010 wurden 17.178 Unternehmen zahlungsunfähig. Damit steigen die Insolvenzfallzahlen um 4,48 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (16.441). Dennoch fällt die Pleitestatistik für das laufende Jahr moderater aus als befürchtet: Die Wirtschaftsauskunftei Bürgel mit Zentrale in Hamburg geht in ihrer aktuellen Studie für 2010 von einem leichten Anstieg um drei bis vier Prozent aus und prognostiziert bis zu 35.000 Fälle.
Spitzenreiter bei den Firmeninsolvenzen auf Länderebene ist im ersten Halbjahr bei den absoluten Zahlen Nordrhein-Westfalen (3.305 Fälle). Auf den folgenden Plätzen rangieren Bayern mit 2.258 Pleiten, Baden-Württemberg (1.863) und Niedersachsen (1.781).
(…)
Den schlechtesten Wert verzeichnet - weit abgeschlagen - Bremen mit 80 Insolvenzen je 10.000 Firmen. Aber auch in Sachsen-Anhalt (67 Fälle je 10.000 Unternehmen), Schleswig-Holstein (62) und in Berlin (59) zeigen sich erhöhte Werte.
Den stärksten Anstieg bei den Insolvenzzahlen um 25,3 Prozent auf 1.316 Fälle meldet im ersten Halbjahr 2010 Hessen. Aber auch in Bayern (plus 22,66 Prozent; 1. Halbjahr 2010: 2.258) und Niedersachsen (plus 21,65 Prozent; 1. Halbjahr 2010: 1.781) ereignen sich zunehmend viele Pleiten. Unterdessen ist die Insolvenzstatistik im Saarland mit minus 29,79 Prozent rückläufig - ebenso in Nordrhein-Westfalen (minus 22,36 Prozent), Thüringen (minus 17,99 Prozent) und Hamburg (minus 8,20 Prozent).
Am stärksten berühren die Firmeninsolvenzen im ersten Halbjahr 6.977 Gewerbebetriebe. Das entspricht einem Anteil von 41 Prozent an allen im Untersuchungszeitraum gemeldeten Firmeninsolvenzen. 35 Prozent aller Pleiten gehen unterdessen auf das Konto der Rechtsform GmbH. Hier wurden im Untersuchungszeitraum 5.982 Unternehmen zahlungsunfähig. Hinsichtlich des Firmenalters mussten vor allem Unternehmen, die erst bis zu zwei Jahre am Markt agieren, beachtlich Federn lassen - mit einem Anteil von 18 Prozent an der Insolvenzstatistik. Am glimpflichsten kamen indes die Firmen davon, die bereits mehr als 50 Jahre existieren.
Auch wenn die Fallzahlen geringer als erwartet und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen günstig ausfallen - Stichwort: stark gestiegene Exportleistung (Statistisches Bundesamt) und prognostiziertes Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent (IWF) -, ist die Entwicklung im ersten Halbjahr für die deutsche Wirtschaft nicht zu unterschätzen: Die vier Hauptursachen für das nach wie vor hohe Maß an Firmenpleiten sind erstens das Ausbleiben neuer bzw. die Stornierung oder die Verschiebung bereits erteilter Aufträge. Zweitens sorgen Dominoeffekte dafür, dass zahlungsunfähige Firmen weitere Unternehmen mit in die Insolvenz reißen.
Drittens ist die restriktive Kreditvergabe der Banken mitverantwortlich an dem Pleitetrend auf weiterhin hohem Niveau. Viertens haben viele Unternehmen auch innerbetriebliche Fehler begangen: bei der Führung, durch fehlende Kontrollen und die mangelnde strukturelle Anpassung sowie veraltete Technologien.
Quelle: BÜRGEL
Bürgel Wirtschaftsinformationen ist eines der führenden Unternehmen für Wirtschafts- und Bonitätsinformationen und seit 1905 mit dem Bürgel-Büro Coburg auch in Oberfranken vertreten.
Als Verbundpartner der BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe sind u.a. die Bürgel Wirtschaftsauskünfte neben dem klassischen sowie dem Inkasso größerer Auftragsmengen ein wichtiger Baustein für das BID-Komplettpaket im Forderungs- und Risikomanagement.
BID Inhouse-Schulung: P-Konto
Montag, 19. Juli 2010
COBURG - 350.000 Kontopfändungen bearbeiten deutsche Banken Schätzungen zufolge monatlich. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das neue P-Konto (Pfändungsschutzkonto) den bürokratischen Aufwand für Gläubiger, Schuldner sowie Banken verringern.
Seit dem 01.07.2010 können Schuldner bei ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse die Einrichtung eines sog. P-Kontos beantragen. Hierdurch wird es den Schuldnern ermöglicht, in Abweichung zur bisherigen Praxis bei Pfändungen ohne einen gerichtlichen Pfändungsschutzantrag über die jeweiligen eingehenden Einkünfte bis zur Höhe der jeweiligen Pfändungsfreigrenze frei zu verfügen, um so weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Den Schuldnern wird es jedoch nur auf den ersten Blick leichter gemacht, sich den Pfändungsbemühungen des Gläubigers zu entziehen.
Um die diesbezügliche gesetzliche Änderung in der Inkasso-Praxis gekonnt im Sinne der Gläubiger-Interessen anwenden zu können, hatte die BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe mit Hauptsitz im oberfränkischen Coburg zum wiederholten Male die bundesweit bekannte Diplom-Rechtspflegerin (FH) Karin Scheungrab aus Leipzig zu einer Inhouse-Schulung eingeladen. Hierbei wurde deutlich, dass dem Schuldner vom Gesetzgeber zahlreiche Hürden zur Erlangung des P-Kontos in den Weg geräumt wurden.
Wichtige Hürde:
So hat der Schuldner z.B. lediglich einen Zeitraum von 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PFÜB), um ein P-Konto zu erlangen, welches die Bank nur unter bestimmten Bedingungen gewähren muss. Versäumt der Schuldner diese Frist oder gewährt die Bank die Einrichtung des P-Kontos nicht, steht dem Gläubiger und somit dem ihn vertretenden Inkassobüro künftig im günstigsten Fall das gesamte Kontoguthaben zu.
Fazit der BID Unternehmensgruppe:
Eine Vereitelung von Pfändungsmaßnahmen wird dem Schuldner durch die Einführung des P-Kontos weiter erschwert werden.
Aufgrund der zwischenzeitlich vermehrten Gebührenanpassung durch Banken und Sparkassen für die Bereitstellung bzw. Unwandlung in ein P-Konto bleibt der angekündigte Ansturm auf die P-Konten weiterhin abzuwarten.
BID setzt mit dieser internen Schulungsmaßnahme nahtlos an das mehrstufige BID-Schulungskonzept an, welches auch weiterhin zur starken Marktstellung der BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe im klassischen, papierlosen sowie Auslandsinkasso beitragen wird.
Sparpaket der Bundesregierung belastet Gläubiger massiv
Montag, 28. Juni 2010
Berlin, 28. Juni 2010 – Die im Sparpaket der Bundesregierung geplante Wiedereinführung des sogenannten Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren könnte zu einem weiteren Anstieg der Unternehmensinsolvenzen führen. Darauf weist jetzt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hin. „Viele kleine und mittlere Unternehmen müssten mit erheblichen Forderungsverlusten rechnen“, warnt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.
Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Maßnahme Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro pro Jahr. Diese Erwartungen hält der BDIU für unrealistisch. Spitz kritisiert: „Die Folgekosten werden erheblich sein. Statt einer sinnvollen Sanierung wird es bei einem Insolvenzverfahren vor allem um eine Liquidation der vorhandenen Unternehmensmasse gehen. Steuereinnahme von Unternehmen, bei denen eine Sanierung möglich wäre, werden ausfallen. Betroffene Gläubigerunternehmen geraten durch die Forderungsverluste selbst in die Gefahr einer Insolvenz, was zu Steuerverlusten und steigenden staatlichen Ausgaben für Soziales führt. Der Staat verschafft sich durch das Fiskusprivileg lediglich für einen kurzen Moment finanziell Luft und muss zu einem späteren Zeitpunkt dem Steuerzahler umso tiefer in die Tasche greifen.
Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik, die gerade bei der aktuellen Kassenlage mehr als notwendig wäre. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, das Fiskusprivileg, das bereits 1999 abgeschafft worden ist, nicht wieder einzuführen.“
Durch das geplante Fiskusprivileg würden die öffentlichen Finanzverwaltungen in einem Insolvenzverfahren bevorzugt befriedigt werden. Da auch viele Kreditinstitute ihre Forderungen insolvenzfest absichern, gingen die übrigen Gläubiger in aller Regel leer aus.
Quelle: BDIU
Vortrag “Zeitgemäßes und effizientes Liquiditäts- und Forderungsmanagement”
Dienstag, 08. Juni 2010
Vortragsreihe: “Zeitgemäßes und effizientes Liquiditäts- und Forderungsmanagement“
Bamberg/Coburg - Die nächste Informationsveranstaltung aus der Reihe „IGZ - Wissen für mehr findet am 15. Juni 2010 ab 18 Uhr im IGZ Bamberg, dem Zentrum für Innovation und neue Unternehmen, statt.
Trotz voller Auftragsbücher können Unternehmen jederzeit in eine finanzielle Schieflage geraten und so maßgeblich in ihrer Existenz bedroht werden – in Deutschland und auch in Oberfranken keine Seltenheit. Schuld daran sind unbezahlte Rechnungen oder komplette Forderungsausfälle.
Um diesem Umstand zu begegnen, ist für moderne Unternehmen ein effizientes Liquiditäts- und Forderungsmanagement unabdingbar.
Der Bankfachwirt Thomas Albert von TA-Treasury Liquiditätsmanagement wird Ihnen in seinem Vortrag „Liquiditätsmanagement: Mit optimiertem Umlaufvermögen immer gut aufgestellt“ unter anderem die Ziele und Verfahren der Liquiditätssteuerung näher bringen sowie die Bedeutung von Liquidität im gesamten Wertschöpfungsprozess.
Im zweiten Teil der Veranstaltung spricht Tommy Nickel, Marketingleiter der Bayerischen Inkasso Dienst AG (BID), über „Forderungsmanagement: Entstehung und Vermeidung von Forderungsausfällen“ und zeigt Ihnen auf, wie Sie über die Möglichkeiten des Forderungsmanagements an Ihre Außenstände gelangen.
Der Veranstalter sowie die Referenten freuen sich auf zahlreiche Teilnehmer und einen Gedankenaustausch in lockerer Atmosphäre.
Link: IGZ Bamberg
Link: Thomas Albert, TA-Treasury Liquiditätsmanagement
Forderungseinzug mit skandinavischer Gründlichkeit
Dienstag, 18. Mai 2010
In Norwegen existiert ein Inkassogesetz zur Regelung des Forderungsmanagements. Die außergerichtlichen Inkassokosten hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen, sofern das Inkassoverfahren nach Ablauf einer erfolglos gesetzten Frist erfolgt. Im gerichtlichen Verfahren werden Inkassokosten als gewöhnliche Geldforderungen behandelt und können im gesetzlich festgelegten Rahmen geltend gemacht werden. Es existieren standardisierte gerichtliche Verfahren, auch die Möglichkeit von Online-Anträgen.
Der große Vorteil des Gläubigerschutzes in Norwegen liegt bereits in einem hoch entwickelten Auskunftswesen. Meldeämter erteilen online Auskünfte auch über Namensänderungen und Umzüge von Schuldnern an neue Adressen. Bei Kennzeichen-Anfragen beim zentralen Kraftfahrzeugregister wird Auskunft erteilt, wann und auf wen das Fahrzeug zugelassen worden ist. Über Dienstleistungspartner, mit denen etwa die Profaktura Auslandsinkasso GmbH zusammenarbeitet, sind Details über Einkommen, Nettovermögen und Steuerlasten von Schuldnern erhältlich, zudem Daten über laufende Inkassoverfahren, unbezahlte Inkassobeträge sowie detaillierte Angaben über diverse Eigentumsverhältnisse. Ein weiteres Register, auf das etwa Profaktura über örtliche Partner Zugriff hat, liefert darüber hinaus Angaben zum Beispiel über Eheverträge, Leasingverträge und Pfändungen in Einkommen, Wertpapiere und Bankkonten.
