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Mit ‘englisch’ getaggte Artikel

Deutsche Gerichte für Limited nicht zuständig

Freitag, 03. Februar 2012

Für eine Limited gilt immer das englische Gesellschaftsrecht. Streitigkeiten setzen umständliche Klärungsprozesse in Gang und landen vor britischen Gerichten.´

Kernaussage

Der maßgebliche Sitz einer Gesellschaft bestimmt sich bei einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz des Herkunftsstaats.

Sachverhalt

Die Beklagte ist eine Private Limited Company (Ltd.) mit eingetragenem Sitz in England. Sie ist die persönlich haftende Gesellschafterin einer Ltd. & Co. KG, die ihren Sitz in Deutschland hat und dort ein Sportstudio betreibt. Im Gesellschaftsvertrag wurde eine Regelung über die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis getroffen. Der Kläger ist zu 45 % an der Beklagten beteiligt. Im März 2008 beschloss die Gesellschafterversammlung in Abwesenheit des Klägers, dass er als Director der Beklagten ausscheide. Gegen diesen Beschluss erhob der Kläger Nichtigkeitsklage. Vor dem Landgericht hatte die Klage Erfolg. Berufungsgericht und Bundesgerichtshof wiesen die Klage hingegen als unzulässig ab.

Entscheidung

Es fehlte an der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte. In der EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist die ausschließliche Zuständigkeit für Klagen geregelt, welche die Gültigkeit, die Nichtigkeit oder die Auflösung einer Gesellschaft oder juristischen Person oder die Gültigkeit der Beschlüsse ihrer Organe zum Gegenstand haben. Nach diesen Vorschriften wird die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts begründet, in dessen Hoheitsgebiet die Gesellschaft ihren Sitz hat. Da die Beklagte in einem Mitgliedsstaat der EU gegründet worden war, sind die Regeln der Gründungstheorie maßgebend für die Entscheidung, wo sich der zuständigkeitsbegründende Sitz der Beklagten befindet. Dies ist grundsätzlich der im Herkunftsstaat bestehende Satzungssitz. Die im Gesellschaftsvertrag getroffene Gerichtsstandvereinbarung ist unwirksam, da es sich um eine ausschließliche Zuständigkeit handelt. Aus diesem Grund waren vorliegend die britischen Gerichte zuständig.

Konsequenz

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Gründung einer britischen Ltd. in der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Die im deutschen Gesellschaftsrecht eingeführte Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) sollte daher als Alternative erwogen werden. Ob es dabei allerdings im Einzelfall plausible Sachgründe für die Herabsetzung der Mindestkapitalschwelle (25.000 €) gibt, sollte genau untersucht werden.

Quelle: DHPG Dr. Harzem & Partner KG, www.dhpg.de

Inkasso online: BID - Schuldnerportal nochmals verbessert

Donnerstag, 24. März 2011

Nach den vorgenommenen Optimierungen am BID Inkasso-Schuldnerportal im November 2010 sind regelmäßig 24% mehr erfolgreiche Schuldnerkontakte zu verzeichnen.

Bereits seit April 2009 ist es möglich, dass Privatpersonen und Firmen über das Schuldnerportal der BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe schnell und unkompliziert Kontakt zum Inkassounternehmen aufnehmen können.

Englisches Schuldnerportal seit Juli 2009 online

Wenige Monate später wurde eine englische Version implementiert, deren Haupt-Zielgruppe die Schuldner der für das Inkasso im Ausland zuständigen Profaktura Auslandsinkasso GmbH mit Niederlassung in Geilenkirchen bei Aachen sind. Selbstverständlich können aber auch Schuldner über das “Debtor portal” Kontakt aufnehmen, die von der BID Bayerischer Inkasso Dienst AG bzw. der ProCash Collection Services GmbH im Rahmen einer offenen Forderung in Deutschland angeschrieben wurden und so Stellung zum bestehenden Zahlungsverzug nehmen.

Optimierungen für noch schnellere Kontaktaufnahme

Wie erste Auswertungen belegen, werden die kleinen kosmetischen Veränderungen durchweg positiv aufgenommen, was sich in einer um 24% gesteigerten Nutzunghäufigkeit äußert. Neben dem veränderten Einstiegsbereich sowie einer neu strukturierten Auswahl der Reaktionsmöglichkeiten wurden auch die einzelnen Vorgänge selbst überarbeitet.
Von jedem Ort, unabhängig von den regelmäßigen Servicezeiten, von der einfachen Mitteilung der Adressänderung bis hin zum Angebot einer detaillierten Ratenzahlung mit individuell wählbaren Zahlungsoptionen, ermöglicht das Schuldnerportal eine schnelle Lösung. Im Idealfall beschleunigt dies eine erfolgreiche Beendigung eines Inkassoprozesses.

SchuldnerportalSicherheit hat erste Priorität

Für die Nutzung des Schuldnerportals ist eine eindeutig Legitimation erforderlich, welche im ersten Schritt abgefragt und in Echtzeit mit den aktuellen Datenbankeinträgen abgeglichen wird. Mit dem Online-Versand des ausgefüllten Formulars erhält der Schuldner eine Druckversion sowie per E-Mail eine Kopie des Schriftstücks, wie es bei der BID Unternehmensgruppe eingegangen ist.

Mit dem Schuldnerportal festigt die seit 1985 im Forderungsmanagement tätige BID Unternehmensgruppe ihre Marktposition in den Bereichen Treuhandinkasso, Überwachungsverfahren, Auslandsinkasso sowie Risikomanagement weiter.
“Die interaktiven Portale sind die logische Fortführung unseres Forderungsmanagement-Systems, das auch dank seiner technischen Ausgestaltung derart erfolgreich geworden ist”, sagt Heinz Bittermann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischer Inkasso Dienst AG und Kopf der BID Unternehmensgruppe. So machen die Online-Portale traditionelle Korrespondenz an vielen Stellen überflüssig, denn wo früher Papier mit Scannern in die ohnehin digitalisierten Akten übertragen werden musste, kann nun die Online-Korrespondenz direkt in das Dokumenten-Management-System importiert werden. Hier spielt neben Kosten auch der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle, da Postlaufzeiten und interne Bearbeitungsschritte entfallen können.

Online-Inkasso: Schuldnerportal nun auch in Englisch

Dienstag, 28. Juli 2009

Ab 29. Juli 2009 steht das bisher nur in deutscher Sprache verfügbare Schuldnerportal nun auch in der englischen Version online zur Verfügung.

Bereits wenige Tage nach dem Upload der neuen BID-Homepage im April 2009 hat das Schuldnerportal für Inkasso-Schuldner regen Zuspruch gefunden. Gelobt wurde mehrfach die direkte Möglichkeit zur Kontaktaufnahme auch außerhalb der Bürozeiten.

Haupt-Zielgruppe für die englische Version werden die Schuldner der für das Inkasso im Ausland zuständigen Profaktura Auslandsinkasso GmbH mit Niederlassung in Geilenkirchen bei Aachen sein. Selbstverständlich können aber auch Schuldner über das “Debtor portal” Kontakt aufnehmen, die vom BID Bayerischer Inkasso Dienst AG oder der ProCash Collection Services GmbH im Rahmen einer offenen Forderung angeschrieben wurden und so Stellung zum bestehenden Zahlungsverzug nehmen.

Mit dem Schuldnerportal festigt die im internationalen Forderungsmanagement tätige BID Unternehmensgruppe ihre Marktposition in den Bereichen Inkasso national, Inkasso international sowie Risikomanagement weiter.


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