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BDIU: Haben Gläubiger keine Rechte?

Mittwoch, 07. Dezember 2011

Die Bundesregierung will gescheiterten Selbständigen einen schnelleren wirtschaftlichen Neustart ermöglichen. Dafür soll die Wohlverhaltensperiode in der Verbraucherinsolvenz halbiert werden. Der BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) befürchtet, dass das auf Kosten der Gläubiger geht.

Eine Insolvenz – so tragisch sie für den Einzelnen sein mag – stellt kein endgültiges wirtschaftliches Scheitern dar. Im Gegenteil, sie ebnet den Betroffenen den Weg zu einem Neuanfang, damit sie bald wieder zur Wertschöpfung beitragen können. Insofern hatte die Bundesregierung eine gute Idee, als sie im Koalitionsvertrag beschloss, gescheiterten Selbstständigen schneller eine zweite Chance zu ermöglichen. Eine schlechte Idee ist es allerdings, dafür die Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren zu halbieren. Leider schlägt das Bundesjustizministerium genau das jetzt vor. Dabei sollte jedem klar sein: Diese Pläne gefährden die Rechte der Gläubiger. Denn ein Insolvenzverfahren hat auch das Ziel, die Gläubiger, zu denen auch viele kleine und mittlere Unternehmen zählen, gemeinschaftlich zu befriedigen und der Wirtschaft möglichst viel Liquidität zu erhalten.

Zugegeben: Die Befriedigungsquoten der Gläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren sind nicht besonders hoch. Aber es gibt sie! Eine Halbierung der Wohlverhaltenszeit würde auch eine Halbierung der – zwar niedrigen, aber dennoch vorhandenen – Gläubigerbefriedigung bedeuten. Hat die Bundesregierung das wirklich bedacht? Immerhin handelt es sich bei diesen Gläubigern nicht selten um selbstständige Unternehmer, mithin genau die Gruppe, die mit dieser Maßnahme eigentlich aktiviert werden soll.

Zudem schadet die Halbierung der Wohlverhaltensperiode dem Wirtschaftsstandort Deutschland, muss doch jeder Gründer und jeder Unternehmer sicher sein, dass er das ihm zustehende Geld für eine produzierte Ware oder erbrachte Dienstleistung auch tatsächlich erhält. Wenn sich Schuldner schon nach drei Jahren von sämtlichen Zahlungsansprüchen befreien können, gefährdet das die finanzielle Planungssicherheit von Unternehmen – und es demotiviert nicht zuletzt Selbstständige, die ganz besonders auf Liquiditätssicherheit angewiesen sind.

Auf diese Bedenken hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagiert, indem sie den Vorschlag gemacht hat, die kürzere Wohlverhaltenszeit an Bedingungen zu knüpfen: Zum einen sollen die Verfahrenskosten der Insolvenz gedeckt sein – wie das früher einmal selbstverständlich war –, zum anderen schlägt sie eine Mindestbefriedigungsquote von “etwa 25 Prozent” vor. Die oben angeführten Argumente entkräftet das allerdings nicht. Im Gegenteil: Die Mindestquote könnte zu einem gläubigerschädigenden Mitnahmeeffekt führen. Die “zweite Chance für gescheiterte Selbstständige” würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von vielen Nichtselbstständigen genutzt, bei denen derzeit pfändbare Masse generiert wird. In diesen Fällen würde die Mindestquote eine weit geringere Befriedigungsquote für die Gläubiger als nach geltendem Recht bedeuten.

Risikobereitschaft der Verbraucher würde steigen

Es ist ein Allgemeinplatz: Je geringer das Risiko, desto höher die Risikobereitschaft. Oder: Je weniger einschneidend die Sanktionen für ein fehlerhaftes Handeln sind, desto sorgloser wird man bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Kalkulation von Marktchancen und Risiken. Sicherlich muss jeder Kaufmann auch eine angemessene Risikobereitschaft aufweisen, jedoch nur in dem Maß des “ordentlichen Kaufmanns”. Aber eben diesem ordentlichen Kaufmann würde eine kürzere Wohlverhaltensperiode nichts nutzen, sondern im Gegenteil schaden, da er die Folgen erhöhter Risikobereitschaft anderer und damit deren erhöhtes Insolvenzrisiko mittragen müsste.

Insgesamt würde sich die Zahlungsmoral durch die Halbierung der Wohlverhaltensperiode erneut verschlechtern – zulasten der Allgemeinheit. Schon jetzt gibt es einen er schreckend hohen Anteil von Schuldnern, die in dem Moment der Erteilung der Restschuldbefreiung bereits neuerlich “insolvenzreif” verschuldet sind (Studie von Dr. Götz Lechner, TU Chemnitz, »Eine zweite Chance für alle gescheiterten Schuldner?« aus dem Jahre 2010). Der Studie zufolge kommt es in rund 25 Prozent der Fälle zu einer Neuverschuldung in der Wohlverhaltensperiode. Bei einer Halbierung der Wohlverhaltensperiode würde sich dieser Drehtüreffekt weiter erhöhen, da die Hemmschwelle für Schuldner, sich ein weiteres Mal zu verschulden, deutlich sinken würde.

Es gibt auch eine bessere Lösung

Mindestquoten, das sagt die Erfahrung, sind zudem für die Politik selten in Stein gemeißelt. Es steht zu befürchten, dass die 25-Prozent-Quote, wenn sie denn kommt, bald gesenkt werden könnte. Schon jetzt werden erste Stimmen laut, die genau das fordern. Aus den Kreisen der Schuldnerberater kommt sogar die Forderung, die Wohlverhaltensperiode ohne jegliche Voraussetzungen für alle Schuldner generell zu halbieren. Wo bleiben da die berechtigten Gläubigerinteressen?

Ginge es nur darum, gescheiterten Selbstständigen eine zweite Chance zu geben, könnte man das auch anders erreichen. Denkbar wären zum Beispiel Änderungen der den Insolvenzplan betreffenden Vorschriften der §§ 217 ff. InsO (gegebenenfalls unter Modifizierung der Vorschriften über das vereinfachte Insolvenzplanverfahren gemäß §§ 311 ff. InsO) oder entsprechende Anpassungen im Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das derzeit im Bundestag verhandelt wird. Das hätte auch den Vorteil, dann nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen diskutieren zu müssen. Stichwort: Schutz des Eigentums, den Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet.

Der Bundesjustizministerin sind diese Bedenken bekannt, und sie versichert, sie ernst zu nehmen. Sie hat mehrfach betont, dass sie die Gläubigerrechte im Restschuldbefreiungsverfahren stärken möchte. Sollte die Wohlverhaltensperiode trotzdem halbiert werden, käme das einer Quadratur des Kreises gleich.

Quelle: Die Inkassowirtschaft - Das Magazin des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)

BDIU: Wohlverhaltensperiode beibehalten, um Gläubigerrechte zu schützen

Sonntag, 14. August 2011

Berlin, 12. August 2011 – „Die hohe private Verschuldung lässt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen auch in diesem Jahr auf ihrem hohen Stand verharren“, kommentierte am Freitag Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dieses hatte für Mai 2011 einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen um 9,7 Prozent (9.383) und einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um 3 Prozent (2.611) gemeldet, jeweils bezogen auf den Vorjahresmonat.

Für das Gesamtjahr 2011 erwartet der BDIU voraussichtlich rund 30.000 Unternehmens- (minus 6 Prozent) und gut 100.000 Verbraucherinsolvenzen (minus 8 Prozent). Diese Prognose hält der Verband trotz der aktuellen Verwerfungen an den internationalen Finanzmärkten aufrecht. „Alle Institute rechnen damit, dass das Wachstum in Deutschland weiter anhält – wenn auch auf einem wohl niedrigeren Niveau“, so Spitz. „Im Übrigen hat sich die Zahlungsmoral sowohl von Unternehmen als auch von Verbrauchern seit der Rezession des Jahres 2008/09 erheblich verbessert. Die Liquidität vor allem im Mittelstand, dem Herz und dem Motor der deutschen Wirtschaft, hat sich nachhaltig erholt.“ Ob diese positive Entwicklung angesichts der Verschuldungskrise der für die deutsche Exportindustrie wichtigen Staaten und deren möglichen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft im kommenden Jahr anhält, bleibe allerdings abzuwarten, so Spitz.

Grund für den auf das Gesamtjahr prognostizierten Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist laut dem BDIU-Präsidenten auch die geplante Halbierung der Wohlverhaltensperiode. Die Bundesregierung will den Zeitraum, nach dem ein insolventer Privatschuldner von seinen Verbindlichkeiten durch die Gerichte befreit wird, von aktuell sechs auf künftig drei Jahre verkürzen. „Viele Überschuldete hoffen auf diese für sie vermeintlich bessere Regelung und warten daher noch mit einem Antrag auf Privatinsolvenz“, so Spitz. „Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen spiegelt die tatsächliche Verschuldung der Verbraucher nicht wider.“ Bundesweit gelten derzeit mehr als drei Millionen Privathaushalte als überschuldet.

„Die Halbierung der Wohlverhaltensperiode halten wir im Übrigen für das falsche Signal“, fügt Spitz hinzu. Die Risikobereitschaft von Verbrauchern, sich unüberlegt zu verschulden, könnte steigen. Das wiederum würde die Zahlungsmoral insgesamt beeinträchtigen – und somit zulasten der Wirtschaft gehen. „Eine kürzere Wohlverhaltensperiode beschneidet die Rechte der Gläubiger, die ihre berechtigten Forderungen in der Regel ausbuchen müssen, wenn einer ihrer Schuldner in die Insolvenz geht“, kritisiert Spitz. „Dabei war es ein zentrales Ziel der Verbraucherinsolvenz, als sie eingeführt wurde, die bestmögliche Befriedigung der Gläubigeransprüche zu erreichen. Dieses Ziel muss wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, wenn sich der Gesetzgeber mit der notwendigen Verbesserung des Verbraucherinsolvenzrechts beschäftigt.“

Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, Berlin)

Über den BDIU

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. als berufsständischer Vereinigung sind 560 Inkassounternehmen organisiert. Sie decken etwa 90 Prozent des Marktes in Deutschland ab. Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder. Erkennt ein Mitgliedsunternehmen, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustande gekommen sind, so darf es für den Auftraggeber bei deren Einziehung nicht tätig werden. Die Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ausgewiesenes Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.

BDIU: Inkasso zu verbessern bringt Mehreinnahmen für klamme Kommunen

Freitag, 18. Februar 2011

Berlin, 17. Februar 2011 – „Die Kommunen sollten ihr Forderungsmanagement verbessern und, wo rechtlich möglich, mit Inkassounternehmen zusammenarbeiten“, fordert der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin. „Dadurch lassen sich deutliche Mehreinnahmen erzielen“, erklärt Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU.

Am Montag hatte der Deutsche Städtetag bekannt gegeben, dass die Kommunen 2010 mit einem Minus von 9,8 Milliarden Euro das größte Defizit seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftet haben. Und auch für das laufende Jahr rechnen die Kommunen mit weiteren Fehleinnahmen in Höhe von 9,6 Milliarden Euro.

„Dabei haben die meisten Kämmerer noch längst nicht alle Einnahmepotenziale ausgeschöpft”, sagt Spitz. „Nach unseren Berechnungen betragen die Außenstände der Städte und Gemeinden aktuell über 13 Milliarden Euro. Durch ein effizientes Forderungsmanagement ließe sich dieser Betrag deutlich Weiterlesen…

Inkassoverband fordert besseres Forderungsmanagement der Kommunen

Montag, 22. November 2010

Berlin, 18. November 2010 - In der aktuellen Debatte über die Finanzlage der Kommunen fordert der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, die Städte und Gemeinden dazu auf, ihr Forderungsmanagement zu professionalisieren. Dadurch ließen sich deutliche Mehr­einnahmen erzielen. „Bevor jetzt - mitten im Aufschwung - über Steuer- und Abgabenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger diskutiert wird, sollten die Kommunen ihre bestehen­den Einnahmepotenziale ausschöpfen”, sagt Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU.

Hintergrund sind die hohen Außenstände der Kommunen. Diese liegen bei aktuell über 13 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um niedergeschlagene Forderun­gen, die jedoch in vielen Fällen weiterhin realisierbar sind. Als Beispiel nennt Spitz Unterhaltsvorschusszahlungen an Mütter, deren Kindsväter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Hier gehen Städte und Gemeinden in Vorleistung. Die aus­stehenden Beträge fordern sie bei den säumigen Vätern wieder ein. Viele dieser Forderungen bleiben derzeit allerdings unbearbeitet.

„Die Kommunen sollten ihr Forderungsmanagement effizienter gestalten, gegebenenfalls mit Unterstützung externer Dienst­leister”, fordert Spitz. Es gebe zahlreiche gute Beispiele von Kommunen, die durch ein effektiveres Forderungsmanagement ihre Einnahmen verbessert hätten, etwa die hessische Landes­hauptstadt Wiesbaden. Dabei könnten auch private Inkasso­unternehmen die kommunalen Kämmerer wirkungsvoll unterstützen, zum Beispiel bei der Adressermittlung, bei der technischen Abwicklung wie dem Rechnungsversand oder der Kontrolle von Geldeingängen, bei der Langzeitüberwachung offener Rechnungen und der Bewertung von Forderungs­beständen. „Rechtlich ist das möglich, da Inkassounternehmen hier im Wege der Verwaltungshilfe für die Städte und Gemeinden tätig werden können”, erläutert Spitz. „Wir brauchen mehr Mut, bestehende Möglichkeiten richtig zu nutzen. Das ist die beste Unterstützung für den kräftigen Aufschwung und hilft den Kommunen, ihre wichtigen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort auch weiterhin zu erfüllen.”

Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, Berlin)

Inkassounternehmen begrüßen Verzicht auf Fiskusvorrechte bei Insolvenzen

Donnerstag, 04. November 2010

Berlin, 3. November 2010 - Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Sparpaket jetzt auf eine Bevorzugung der Finanzämter bei Insolvenzen verzichtet hat. „Das ist eine richtige Ent­scheidung, die sanierungsfähigen Unternehmen und deren Mitarbeitern eine wirtschaftliche Perspektive ermög­licht”, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.

Ursprünglich hatte die Regierung geplant, Finanzämtern Auf­rechnungsmöglichkeiten bei Insolvenz­verfahren zu gewähren (§ 96 InsO). Sie hätten dann zum Beispiel Umsatz­steuer­rückzahlungen mit offenen Forderungen verrechnen können. Der BDIU hatte diese Vorschläge kritisiert. Das Haus­halts­begleit­gesetz 2011 ist vergangene Woche nun ohne eine entsprechende Regelung vom Bundestag verabschiedet worden. „Wir freuen uns, dass eine Gleichbehandlung von Gläubigern bei Insolvenzen gewährleistet bleibt”, so Spitz weiter.

In diesem Jahr erwartet der BDIU rund 34.000 Unternehmens­insolvenzen, darunter zahlreiche Kleinunternehmen. Ins­besondere ihnen hätten laut BDIU Aufrechnungs­­möglich­keiten des Fiskus eine Sanierung erschweren können.

Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, Berlin)

Herbstumfrage 2010 der Inkassounternehmen

Dienstag, 19. Oktober 2010

Berlin, 19. Oktober 2010 – Die Zahlungsmoral in Deutschland hat sich verbessert. In der traditionellen Herbstumfrage unter den 560 Mitgliedsfirmen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, melden jetzt 80 Prozent der Teilnehmer, dass Kunden Rechnungen genauso gut oder besser bezahlen als noch in diesem Frühjahr.

Grund sind die gute Konjunktur und die sinkende Arbeitslosigkeit. Aber: Gleichzeitig steigen die Insolvenzen. Bis zu 34.000 Unternehmen werden voraussichtlich in diesem Jahr zahlungsunfähig (2009: 32.687), und die Verbraucherinsolvenzen klettern sogar auf einen neuen Rekord mit rund 110.000 Verfahren (2009: 101.102). „Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit waren für viele der Tropfen, der das Schuldenfass erst jetzt zum Überlaufen brachte“, erläuterte BDIU-Präsident Wolfgang Spitz am Dienstag in Berlin. „Wirtschaft und Verbraucher haben den Konjunktureinbruch noch nicht ausgleichen können.“

Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen), Berlin
Die Ergebnisse der Herbstumfrage können Sie hier auf der Internetseite des BDIU downloaden.

Sparpaket der Bundesregierung belastet Gläubiger massiv

Montag, 28. Juni 2010

Berlin, 28. Juni 2010 – Die im Sparpaket der Bundesregierung geplante Wiedereinführung des sogenannten Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren könnte zu einem weiteren Anstieg der Unternehmensinsolvenzen führen. Darauf weist jetzt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hin. „Viele kleine und mittlere Unternehmen müssten mit erheblichen Forderungsverlusten rechnen“, warnt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.

Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Maßnahme Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro pro Jahr. Diese Erwartungen hält der BDIU für unrealistisch. Spitz kritisiert: „Die Folgekosten werden erheblich sein. Statt einer sinnvollen Sanierung wird es bei einem Insolvenzverfahren vor allem um eine Liquidation der vorhandenen Unternehmensmasse gehen. Steuereinnahme von Unternehmen, bei denen eine Sanierung möglich wäre, werden ausfallen. Betroffene Gläubigerunternehmen geraten durch die Forderungsverluste selbst in die Gefahr einer Insolvenz, was zu Steuerverlusten und steigenden staatlichen Ausgaben für Soziales führt. Der Staat verschafft sich durch das Fiskusprivileg lediglich für einen kurzen Moment finanziell Luft und muss zu einem späteren Zeitpunkt dem Steuerzahler umso tiefer in die Tasche greifen.

Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik, die gerade bei der aktuellen Kassenlage mehr als notwendig wäre. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, das Fiskusprivileg, das bereits 1999 abgeschafft worden ist, nicht wieder einzuführen.“

Durch das geplante Fiskusprivileg würden die öffentlichen Finanzverwaltungen in einem Insolvenzverfahren bevorzugt befriedigt werden. Da auch viele Kreditinstitute ihre Forderungen insolvenzfest absichern, gingen die übrigen Gläubiger in aller Regel leer aus.

Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen), Berlin

Frühjahrsumfrage 2009 der Inkassounternehmen

Freitag, 29. Mai 2009

In der Branchenumfrage des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) erwarten 78 Prozent der Inkassounternehmen eine weitere Verschlechterung des Zahlungsverhaltens bis Ende 2010.

Aktuell berichten bereits 43 Prozent der Befragten, dass sich die Rechnungstreue gewerblicher und privater Schuldner seit Herbst 2008 verschlechtert hat. Die vollen Auswirkungen der Rezession auf das Zahlungsverhalten seien voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2009 zu spüren, wenn mehr Insolvenzen und höhere Arbeitslosigkeit zu einer Verknappung der finanziellen Mittel bei Verbrauchern und Unternehmen führen würden.

Krise ist beim Privatschuldner angekommen

Denn die häufigsten Gründe, warum private Schuldner in Rückstand geraten oder Forderungen nicht begleichen, sind laut Frühjahrsumfrage Überschuldung (84 Prozent der Inkassounternehmen bestätigen das) und Arbeitslosigkeit (76 Prozent; Mehrfachnennungen waren möglich). Einen momentanen Liquiditätsengpass vor dem Hintergrund der Krise nennen 58 Prozent. 52 Prozent haben außerdem beobachtet, dass Weiterlesen…


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