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Sparpaket der Bundesregierung belastet Gläubiger massiv

Montag, 28. Juni 2010

Berlin, 28. Juni 2010 – Die im Sparpaket der Bundesregierung geplante Wiedereinführung des sogenannten Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren könnte zu einem weiteren Anstieg der Unternehmensinsolvenzen führen. Darauf weist jetzt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hin. „Viele kleine und mittlere Unternehmen müssten mit erheblichen Forderungsverlusten rechnen“, warnt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.

Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Maßnahme Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro pro Jahr. Diese Erwartungen hält der BDIU für unrealistisch. Spitz kritisiert: „Die Folgekosten werden erheblich sein. Statt einer sinnvollen Sanierung wird es bei einem Insolvenzverfahren vor allem um eine Liquidation der vorhandenen Unternehmensmasse gehen. Steuereinnahme von Unternehmen, bei denen eine Sanierung möglich wäre, werden ausfallen. Betroffene Gläubigerunternehmen geraten durch die Forderungsverluste selbst in die Gefahr einer Insolvenz, was zu Steuerverlusten und steigenden staatlichen Ausgaben für Soziales führt. Der Staat verschafft sich durch das Fiskusprivileg lediglich für einen kurzen Moment finanziell Luft und muss zu einem späteren Zeitpunkt dem Steuerzahler umso tiefer in die Tasche greifen.

Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik, die gerade bei der aktuellen Kassenlage mehr als notwendig wäre. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, das Fiskusprivileg, das bereits 1999 abgeschafft worden ist, nicht wieder einzuführen.“

Durch das geplante Fiskusprivileg würden die öffentlichen Finanzverwaltungen in einem Insolvenzverfahren bevorzugt befriedigt werden. Da auch viele Kreditinstitute ihre Forderungen insolvenzfest absichern, gingen die übrigen Gläubiger in aller Regel leer aus.

Quelle: BDIU

Frühjahrsumfrage 2009 der Inkassounternehmen

Freitag, 29. Mai 2009

In der Branchenumfrage des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) erwarten 78 Prozent der Inkassounternehmen eine weitere Verschlechterung des Zahlungsverhaltens bis Ende 2010. Aktuell berichten bereits 43 Prozent der Befragten, dass sich die Rechnungstreue gewerblicher und privater Schuldner seit Herbst 2008 verschlechtert hat. Die vollen Auswirkungen der Rezession auf das Zahlungsverhalten seien voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2009 zu spüren, wenn mehr Insolvenzen und höhere Arbeitslosigkeit zu einer Verknappung der finanziellen Mittel bei Verbrauchern und Unternehmen führen würden.

Krise ist beim Privatschuldner angekommen

Denn die häufigsten Gründe, warum private Schuldner in Rückstand geraten oder Forderungen nicht begleichen, sind laut Frühjahrsumfrage Überschuldung (84 Prozent der Inkassounternehmen bestätigen das) und Arbeitslosigkeit (76 Prozent; Mehrfachnennungen waren möglich). Einen momentanen Liquiditätsengpass vor dem Hintergrund der Krise nennen 58 Prozent. 52 Prozent haben außerdem beobachtet, dass säumige Verbraucher ihre Rechnungen absichtlich nicht oder zu spät bezahlen.
Nur 10 Prozent der Umfrageteilnehmer machen die Angabe, dass das Bezahlen der fälligen Rechnungen schlicht vergessen worden sei. Vor dem Hintergrund steigender Arbeits- und Beschäftigungslosenzahlen und der zunehmenden Kreditzurückhaltung der Banken wird es nach Einschätzung des BDIU mittelfristig eher zu nachlassendem Konsum der Privatverbraucher kommen. Die zurzeit niedrige Teuerungsrate – insbesondere wegen der geringeren Kosten für Energie und Kraftstoffe – und die bisher aufgelegten Konjunkturprogramme würden hier nicht ausreichend kompensierend wirken.

Rund 3 Millionen Haushalte gelten in Deutschland als überschuldet. Das heißt, ihre Einnahmen reichen dauerhaft nicht aus, um ihre Ausgaben – etwa für Miete, Lebensmittel und das Bedienen bestehender Zahlungsverpflichtungen – zu decken. Sie alle könnten im Prinzip eine private Insolvenz anstreben. Die aktuellen Zahlen der privaten Insolvenzen zeigen hier deshalb nur die Spitze des Eisberges. Denn seit der Einführung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 1999 haben erst gut 500.000 Privatpersonen einen Insolvenzantrag gestellt in der Erwartung, ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu überwinden. Dazu kommen noch einmal rund 300.000 Personen, die zum Beispiel als Gesellschafter und als ehemalige Selbstständige zahlungsunfähig geworden sind. Nach wie vor sind die rund 950 seriösen Beratungsstellen für Schuldner in der Trägerschaft der Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände sowie der Kommunen nicht ausreichend. Denn vor der Antragstellung bei Gericht müssen Betroffene zunächst eine Einigung mit ihren Gläubigern versuchen. Dazu benötigen sie die Hilfe entweder eines Rechtsanwalts oder einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle. Betroffene warten zurzeit meistens mehrere Monate auf einen ersten Beratungstermin. Allerdings stellen die Inkassounternehmen auch fest, dass es sich bei vielen Privatinsolvenzen zunehmend um sogenannte Nullpläne handelt: Die Gläubiger gehen dabei gänzlich leer aus.

Quelle: BDIU


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