{"id":1956,"date":"2011-12-07T08:41:30","date_gmt":"2011-12-07T07:41:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bid-coburg.de\/news\/?p=1956"},"modified":"2012-05-02T09:44:14","modified_gmt":"2012-05-02T08:44:14","slug":"bdiu-haben-glaeubiger-keine-rechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bid-coburg.de\/news\/2011\/12\/07\/bdiu-haben-glaeubiger-keine-rechte\/","title":{"rendered":"BDIU: Haben Gl\u00e4ubiger keine Rechte?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Bundesregierung will gescheiterten Selbst\u00e4ndigen einen schnelleren wirtschaftlichen Neustart erm\u00f6glichen. Daf\u00fcr soll die Wohlverhaltensperiode in der Verbraucherinsolvenz halbiert werden. Der BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) bef\u00fcrchtet, dass das auf Kosten der Gl\u00e4ubiger geht. <\/strong><\/p>\n<p>Eine Insolvenz \u2013 so tragisch sie f\u00fcr den Einzelnen sein mag \u2013 stellt kein endg\u00fcltiges wirtschaftliches Scheitern dar. Im Gegenteil, sie ebnet den Betroffenen den Weg zu einem Neuanfang, damit sie bald wieder zur Wertsch\u00f6pfung beitragen k\u00f6nnen. Insofern hatte die Bundesregierung eine gute Idee, als sie im Koalitionsvertrag beschloss, gescheiterten Selbstst\u00e4ndigen schneller eine zweite Chance zu erm\u00f6glichen. Eine schlechte Idee ist es allerdings, daf\u00fcr die Wohlverhaltensperiode im <!--more-->Verbraucherinsolvenzverfahren zu halbieren. Leider schl\u00e4gt das Bundesjustizministerium genau das jetzt vor. Dabei sollte jedem klar sein: Diese Pl\u00e4ne gef\u00e4hrden die Rechte der Gl\u00e4ubiger. Denn ein Insolvenzverfahren hat auch das Ziel, die Gl\u00e4ubiger, zu denen auch viele kleine und mittlere Unternehmen z\u00e4hlen, gemeinschaftlich zu befriedigen und der Wirtschaft m\u00f6glichst viel Liquidit\u00e4t zu erhalten. <\/p>\n<p>Zugegeben: Die Befriedigungsquoten der Gl\u00e4ubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren sind nicht besonders hoch. Aber es gibt sie! Eine Halbierung der Wohlverhaltenszeit w\u00fcrde auch eine Halbierung der \u2013 zwar niedrigen, aber dennoch vorhandenen \u2013 Gl\u00e4ubigerbefriedigung bedeuten. Hat die Bundesregierung das wirklich bedacht? Immerhin handelt es sich bei diesen Gl\u00e4ubigern nicht selten um selbstst\u00e4ndige Unternehmer, mithin genau die Gruppe, die mit dieser Ma\u00dfnahme eigentlich aktiviert werden soll. <\/p>\n<p>Zudem schadet die Halbierung der Wohlverhaltensperiode dem Wirtschaftsstandort Deutschland, muss doch jeder Gr\u00fcnder und jeder Unternehmer sicher sein, dass er das ihm zustehende Geld f\u00fcr eine produzierte Ware oder erbrachte Dienstleistung auch tats\u00e4chlich erh\u00e4lt. Wenn sich Schuldner schon nach drei Jahren von s\u00e4mtlichen Zahlungsanspr\u00fcchen befreien k\u00f6nnen, gef\u00e4hrdet das die finanzielle Planungssicherheit von Unternehmen \u2013 und es demotiviert nicht zuletzt Selbstst\u00e4ndige, die ganz besonders auf Liquidit\u00e4tssicherheit angewiesen sind. <\/p>\n<p>Auf diese Bedenken hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagiert, indem sie den Vorschlag gemacht hat, die k\u00fcrzere Wohlverhaltenszeit an Bedingungen zu kn\u00fcpfen: Zum einen sollen die Verfahrenskosten der Insolvenz gedeckt sein \u2013 wie das fr\u00fcher einmal selbstverst\u00e4ndlich war \u2013, zum anderen schl\u00e4gt sie eine Mindestbefriedigungsquote von &#8222;etwa 25 Prozent&#8220; vor. Die oben angef\u00fchrten Argumente entkr\u00e4ftet das allerdings nicht. Im Gegenteil: Die Mindestquote k\u00f6nnte zu einem gl\u00e4ubigersch\u00e4digenden Mitnahmeeffekt f\u00fchren. Die &#8222;zweite Chance f\u00fcr gescheiterte Selbstst\u00e4ndige&#8220; w\u00fcrde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von vielen Nichtselbstst\u00e4ndigen genutzt, bei denen derzeit pf\u00e4ndbare Masse generiert wird. In diesen F\u00e4llen w\u00fcrde die Mindestquote eine weit geringere Befriedigungsquote f\u00fcr die Gl\u00e4ubiger als nach geltendem Recht bedeuten. <\/p>\n<h4>Risikobereitschaft der Verbraucher w\u00fcrde steigen <\/h4>\n<p>Es ist ein Allgemeinplatz: Je geringer das Risiko, desto h\u00f6her die Risikobereitschaft. Oder: Je weniger einschneidend die Sanktionen f\u00fcr ein fehlerhaftes Handeln sind, desto sorgloser wird man bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Kalkulation von Marktchancen und Risiken. Sicherlich muss jeder Kaufmann auch eine angemessene Risikobereitschaft aufweisen, jedoch nur in dem Ma\u00df des &#8222;ordentlichen Kaufmanns&#8220;. Aber eben diesem ordentlichen Kaufmann w\u00fcrde eine k\u00fcrzere Wohlverhaltensperiode nichts nutzen, sondern im Gegenteil schaden, da er die Folgen erh\u00f6hter Risikobereitschaft anderer und damit deren erh\u00f6htes Insolvenzrisiko mittragen m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Insgesamt w\u00fcrde sich die Zahlungsmoral durch die Halbierung der Wohlverhaltensperiode erneut verschlechtern \u2013 zulasten der Allgemeinheit. Schon jetzt gibt es einen er schreckend hohen Anteil von Schuldnern, die in dem Moment der Erteilung der Restschuldbefreiung bereits neuerlich &#8222;insolvenzreif&#8220; verschuldet sind (Studie von Dr. G\u00f6tz Lechner, TU Chemnitz, \u00bbEine zweite Chance f\u00fcr alle gescheiterten Schuldner?\u00ab aus dem Jahre 2010). Der Studie zufolge kommt es in rund 25 Prozent der F\u00e4lle zu einer Neuverschuldung in der Wohlverhaltensperiode. Bei einer Halbierung der Wohlverhaltensperiode w\u00fcrde sich dieser Dreht\u00fcreffekt weiter erh\u00f6hen, da die Hemmschwelle f\u00fcr Schuldner, sich ein weiteres Mal zu verschulden, deutlich sinken w\u00fcrde.<\/p>\n<h4>Es gibt auch eine bessere L\u00f6sung<\/h4>\n<p>Mindestquoten, das sagt die Erfahrung, sind zudem f\u00fcr die Politik selten in Stein gemei\u00dfelt. Es steht zu bef\u00fcrchten, dass die 25-Prozent-Quote, wenn sie denn kommt, bald gesenkt werden k\u00f6nnte. Schon jetzt werden erste Stimmen laut, die genau das fordern. Aus den Kreisen der Schuldnerberater kommt sogar die Forderung, die Wohlverhaltensperiode ohne jegliche Voraussetzungen f\u00fcr alle Schuldner generell zu halbieren. Wo bleiben da die berechtigten Gl\u00e4ubigerinteressen? <\/p>\n<p>Ginge es nur darum, gescheiterten Selbstst\u00e4ndigen eine zweite Chance zu geben, k\u00f6nnte man das auch anders erreichen. Denkbar w\u00e4ren zum Beispiel \u00c4nderungen der den Insolvenzplan betreffenden Vorschriften der \u00a7\u00a7 217 ff. InsO (gegebenenfalls unter Modifizierung der Vorschriften \u00fcber das vereinfachte Insolvenzplanverfahren gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 311 ff. InsO) oder entsprechende Anpassungen im Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das derzeit im Bundestag verhandelt wird. Das h\u00e4tte auch den Vorteil, dann nicht \u00fcber die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahmen diskutieren zu m\u00fcssen. Stichwort: Schutz des Eigentums, den Artikel 14 des Grundgesetzes gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Der Bundesjustizministerin sind diese Bedenken bekannt, und sie versichert, sie ernst zu nehmen. Sie hat mehrfach betont, dass sie die Gl\u00e4ubigerrechte im Restschuldbefreiungsverfahren st\u00e4rken m\u00f6chte. Sollte die Wohlverhaltensperiode trotzdem halbiert werden, k\u00e4me das einer Quadratur des Kreises gleich.<\/p>\n<p><em><strong>Quelle: Die Inkassowirtschaft &#8211; Das Magazin des <a href=\"http:\/\/www.inkasso.de\/\">BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)<\/a><\/strong><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung will gescheiterten Selbst\u00e4ndigen einen schnelleren wirtschaftlichen Neustart erm\u00f6glichen. Daf\u00fcr soll die Wohlverhaltensperiode in der Verbraucherinsolvenz halbiert werden. Der BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) bef\u00fcrchtet, dass das auf Kosten der Gl\u00e4ubiger geht. Eine Insolvenz \u2013 so tragisch sie f\u00fcr den Einzelnen sein mag \u2013 stellt kein endg\u00fcltiges wirtschaftliches Scheitern dar. 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