serklärung
Einleitung
Stand: Juni 2025
Die BID Bayerischer Inkasso Dienst GmbH ist bemüht, das Schuldnerportal unter www.bid-coburg.de/schuldnerportal barrierefrei zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, einen digitalen Zugang zu unseren Services zu ermöglichen, der für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – nutzbar ist.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die derzeit verfügbare Version des Schuldnerportals.
Rechtliche Grundlagen
Diese Erklärung basiert auf den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV).
Stand der Vereinbarkeit
Die aktuell verfügbare Version des Schuldnerportals ist nur teilweise mit den Anforderungen der BFSGV vereinbar.
Eine vollständig barrierefreie Neuentwicklung nach EN 301549 ist in Arbeit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit bestehen unter anderem folgende Barrieren:
- Keine vollständige Tastaturnavigation möglich
- Nicht alle Kontraste erfüllen die WCAG-Kriterien
- Alternativtexte für Icons und Bedienelemente fehlen teilweise
- Formulare und Fehlermeldungen sind nicht durchgängig barrierefrei beschriftet
- Keine Unterstützung von Screenreadern bei bestimmten dynamischen Inhalten (z. B. Popup-Fenster)
Diese Einschränkungen sind uns bekannt und werden im Rahmen der neuen Portalversion behoben.
Maßnahmenplan zur Barrierefreiheit
Die neue Portalversion wird unter Beachtung der WCAG 2.1-Richtlinien (Konformitätsstufe AA) entwickelt und aktuell intensiv getestet. Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
- Juni 2025: Veröffentlichung dieser Barrierefreiheitserklärung auf dem bestehenden Portal
- Juni–Juli 2025: Technische Finalisierung und interne Tests der barrierefreien Neuversion
- August 2025: Veröffentlichung der barrierefreien Version des Schuldnerportals
Kontakt & Schlichtung
Feedback und Kontakt
Wenn dir Barrieren auf unserer Website auffallen oder du Schwierigkeiten bei der Nutzung hast, freuen wir uns über deinen Hinweis.
Bitte kontaktiere uns unter:
E-Mail: info@bid-coburg.de
Telefon: +49 (0)9561 8710
Schlichtungsverfahren
Solltest du der Meinung sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, kannst du dich an die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de