Überwachungsverfahren
Ein Schuldner entkommt uns auch dann nicht, wenn er zunächst vermögenslos ist oder sich der Vollstreckung entzieht. Dafür sorgt unser hoch entwickeltes überwachungssystem: Bis zu 30 Jahre lang beobachten wir Aufenthaltsort und Vermögenslage von Schuldnern. Häufig realisieren wir so titulierte Forderungen, die - auch von Schuldnern - längst abgeschrieben waren.
Wir recherchieren nicht nur den Aufenthaltsort des Schuldners, sondern eine ganze Reihe weiterer Daten und Umstände, z. B. den Arbeitgeber, die hilfreich sind, Ihre "längst vergessene Forderung" doch noch zu realisieren - bei vollem Kostenrisiko zu unseren Lasten.
Zur Ermittlung des Schuldners bedienen wir uns gegebenenfalls des gesamten Instrumentariums, das uns zur Verfügung steht. Wirtschaftsauskünfte sind uns bei unserer bundesweiten Suche ebenso willkommen wie die Verzeichnisse von Einwohnermeldeämtern, Gewerbeämtern, Handelsregistern und diverser anderer Datenbanken.
Haben wir den Schuldner ermittelt, prüfen wir dessen Bonität und gehen dann individuell nach Aktenlage vor. Führt das Inkassoverfahren nicht zum gewünschten Erfolg, prüfen wir Pfändungsmöglichkeiten und leiten gegebenenfalls Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ein. Bleibt dies zunächst erfolglos, bleiben wir dem Schuldner weiter auf den Fersen - bis zu 30 Jahre lang.

