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BID Inhouse-Schulung: P-Konto

Montag, 19. Juli 2010

COBURG - 350.000 Kontopfändungen bearbeiten deutsche Banken Schätzungen zufolge monatlich. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das neue P-Konto (Pfändungsschutzkonto) den bürokratischen Aufwand für Gläubiger, Schuldner sowie Banken verringern.

Seit dem 01.07.2010 können Schuldner bei ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse die Einrichtung eines sog. P-Kontos beantragen. Hierdurch wird es den Schuldnern ermöglicht, in Abweichung zur bisherigen Praxis bei Pfändungen ohne einen gerichtlichen Pfändungsschutzantrag über die jeweiligen eingehenden Einkünfte bis zur Höhe der jeweiligen Pfändungsfreigrenze frei zu verfügen, um so weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Den Schuldnern wird es jedoch nur auf den ersten Blick leichter gemacht, sich den Pfändungsbemühungen des Gläubigers zu entziehen.

Diplom-Rechtspflegerin Karin Scheungrab stellte beim BID Inhouse Training Wege vor, wie das P-Konto richtig zu verstehen ist.Um die diesbezügliche gesetzliche Änderung in der Inkasso-Praxis gekonnt im Sinne der Gläubiger-Interessen anwenden zu können, hatte die BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe mit Hauptsitz im oberfränkischen Coburg zum wiederholten Male die bundesweit bekannte Diplom-Rechtspflegerin (FH) Karin Scheungrab aus Leipzig zu einer Inhouse-Schulung eingeladen. Hierbei wurde deutlich, dass dem Schuldner vom Gesetzgeber zahlreiche Hürden zur Erlangung des P-Kontos in den Weg geräumt wurden.

Wichtige Hürde:
So hat der Schuldner z.B. lediglich einen Zeitraum von 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PFÜB), um ein P-Konto zu erlangen, welches die Bank nur unter bestimmten Bedingungen gewähren muss. Versäumt der Schuldner diese Frist oder gewährt die Bank die Einrichtung des P-Kontos nicht, steht dem Gläubiger und somit dem ihn vertretenden Inkassobüro künftig im günstigsten Fall das gesamte Kontoguthaben zu.

Fazit der BID Unternehmensgruppe:
Eine Vereitelung von Pfändungsmaßnahmen wird dem Schuldner durch die Einführung des P-Kontos weiter erschwert werden.
Aufgrund der zwischenzeitlich vermehrten Gebührenanpassung durch Banken und Sparkassen für die Bereitstellung bzw. Unwandlung in ein P-Konto bleibt der angekündigte Ansturm auf die P-Konten weiterhin abzuwarten.

BID setzt mit dieser internen Schulungsmaßnahme nahtlos an das mehrstufige BID-Schulungskonzept an, welches auch weiterhin zur starken Marktstellung der BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe im klassischen, papierlosen sowie Auslandsinkasso beitragen wird.

Forderungseinzug trotz Verbraucherinsolvenz

Donnerstag, 17. Dezember 2009

COBURG - Rund 100 000 Personen treten Schätzungen zufolge in diesem Jahr den Gang in die Verbraucherinsolvenz an. Zwar bietet es Schuldnern über die Restschuldbefreiung ein probates Mittel, wieder Herr über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse zu werden. Umgekehrt macht das Insolvenzverfahren Gläubigern die Einzelvollstreckung unmöglich, in vielen Fällen bleiben Lieferanten und Dienstleister nach getaner Arbeit endgültig auf ihren Forderungen sitzen und kommen selbst in eine bedrohliche Lage. Auf rund 50 Milliarden Euro werden insolvenzbedingte Schäden 2009 geschätzt. Die BID Unternehmensgruppe legt deshalb ein besonderes Augenmerk darauf, wie trotz schwebender Verbraucherinsolvenzverfahren per Einzelvollstreckung Forderungen realisiert werden können.

So kippt das Insolvenzverfahren
In der Praxis geht es darum, einen Tatbestand offenzulegen, der zur Versagung des Verbraucherinsolvenzverfahrens oder wenigstens der Restschuldbefreiung führt. Ansatzpunkte dafür bieten die zahlreichen Mitwirkungspflichten des Schuldners, vor allem in Bezug auf die wahrheitsgemäße und vollständige Offenbarung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse sowie zur Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit. Bereits fehlende Bemühungen um Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit spielen da eine große Rolle, da sie zur Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten und damit in der Regel zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Diplom-Rechtspflegerin Karin Scheungrab stellte beim BID Inhouse Training Wege vor, wie Verbraucherinsolvenzverfahren aufgehoben werden können.Im Einzelnen hängt es an Geschick und Fachkompetenz des Sachbearbeiters, in Gesprächen mit Schuldnern, Gläubigern und den am Insolvenzverfahren beteiligten Organen Sachverhalte zu ermitteln, die den Weg zurück in die individuelle Zwangsvollstreckung bahnen. Zeitgleich mit der drastischen Zunahme der Verbraucherinsolvenzverfahren ergingen dazu in den letzten Jahren einige BGH-Urteile. Um diese und viele weitere Tatbestände ging es jüngst bei einem BID Inhouse Training mit der Referentin Karin Scheungrab (Diplom-Rechtspflegerin), die bundesweit für Aktualität, Detailtiefe und Praxisnähe ihrer Schulungen bekannt ist.


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