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Fairplay mit Nachdruck



Mit ‘risikomanagement’ getaggte Artikel

BDIU: Haben Gläubiger keine Rechte?

Mittwoch, 07. Dezember 2011

Die Bundesregierung will gescheiterten Selbständigen einen schnelleren wirtschaftlichen Neustart ermöglichen. Dafür soll die Wohlverhaltensperiode in der Verbraucherinsolvenz halbiert werden. Der BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) befürchtet, dass das auf Kosten der Gläubiger geht.

Eine Insolvenz – so tragisch sie für den Einzelnen sein mag – stellt kein endgültiges wirtschaftliches Scheitern dar. Im Gegenteil, sie ebnet den Betroffenen den Weg zu einem Neuanfang, damit sie bald wieder zur Wertschöpfung beitragen können. Insofern hatte die Bundesregierung eine gute Idee, als sie im Koalitionsvertrag beschloss, gescheiterten Selbstständigen schneller eine zweite Chance zu ermöglichen. Eine schlechte Idee ist es allerdings, dafür die Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren zu halbieren. Leider schlägt das Bundesjustizministerium genau das jetzt vor. Dabei sollte jedem klar sein: Diese Pläne gefährden die Rechte der Gläubiger. Denn ein Insolvenzverfahren hat auch das Ziel, die Gläubiger, zu denen auch viele kleine und mittlere Unternehmen zählen, gemeinschaftlich zu befriedigen und der Wirtschaft möglichst viel Liquidität zu erhalten.

Zugegeben: Die Befriedigungsquoten der Gläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren sind nicht besonders hoch. Aber es gibt sie! Eine Halbierung der Wohlverhaltenszeit würde auch eine Halbierung der – zwar niedrigen, aber dennoch vorhandenen – Gläubigerbefriedigung bedeuten. Hat die Bundesregierung das wirklich bedacht? Immerhin handelt es sich bei diesen Gläubigern nicht selten um selbstständige Unternehmer, mithin genau die Gruppe, die mit dieser Maßnahme eigentlich aktiviert werden soll.

Zudem schadet die Halbierung der Wohlverhaltensperiode dem Wirtschaftsstandort Deutschland, muss doch jeder Gründer und jeder Unternehmer sicher sein, dass er das ihm zustehende Geld für eine produzierte Ware oder erbrachte Dienstleistung auch tatsächlich erhält. Wenn sich Schuldner schon nach drei Jahren von sämtlichen Zahlungsansprüchen befreien können, gefährdet das die finanzielle Planungssicherheit von Unternehmen – und es demotiviert nicht zuletzt Selbstständige, die ganz besonders auf Liquiditätssicherheit angewiesen sind.

Auf diese Bedenken hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagiert, indem sie den Vorschlag gemacht hat, die kürzere Wohlverhaltenszeit an Bedingungen zu knüpfen: Zum einen sollen die Verfahrenskosten der Insolvenz gedeckt sein – wie das früher einmal selbstverständlich war –, zum anderen schlägt sie eine Mindestbefriedigungsquote von “etwa 25 Prozent” vor. Die oben angeführten Argumente entkräftet das allerdings nicht. Im Gegenteil: Die Mindestquote könnte zu einem gläubigerschädigenden Mitnahmeeffekt führen. Die “zweite Chance für gescheiterte Selbstständige” würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von vielen Nichtselbstständigen genutzt, bei denen derzeit pfändbare Masse generiert wird. In diesen Fällen würde die Mindestquote eine weit geringere Befriedigungsquote für die Gläubiger als nach geltendem Recht bedeuten.

Risikobereitschaft der Verbraucher würde steigen

Es ist ein Allgemeinplatz: Je geringer das Risiko, desto höher die Risikobereitschaft. Oder: Je weniger einschneidend die Sanktionen für ein fehlerhaftes Handeln sind, desto sorgloser wird man bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Kalkulation von Marktchancen und Risiken. Sicherlich muss jeder Kaufmann auch eine angemessene Risikobereitschaft aufweisen, jedoch nur in dem Maß des “ordentlichen Kaufmanns”. Aber eben diesem ordentlichen Kaufmann würde eine kürzere Wohlverhaltensperiode nichts nutzen, sondern im Gegenteil schaden, da er die Folgen erhöhter Risikobereitschaft anderer und damit deren erhöhtes Insolvenzrisiko mittragen müsste.

Insgesamt würde sich die Zahlungsmoral durch die Halbierung der Wohlverhaltensperiode erneut verschlechtern – zulasten der Allgemeinheit. Schon jetzt gibt es einen er schreckend hohen Anteil von Schuldnern, die in dem Moment der Erteilung der Restschuldbefreiung bereits neuerlich “insolvenzreif” verschuldet sind (Studie von Dr. Götz Lechner, TU Chemnitz, »Eine zweite Chance für alle gescheiterten Schuldner?« aus dem Jahre 2010). Der Studie zufolge kommt es in rund 25 Prozent der Fälle zu einer Neuverschuldung in der Wohlverhaltensperiode. Bei einer Halbierung der Wohlverhaltensperiode würde sich dieser Drehtüreffekt weiter erhöhen, da die Hemmschwelle für Schuldner, sich ein weiteres Mal zu verschulden, deutlich sinken würde.

Es gibt auch eine bessere Lösung

Mindestquoten, das sagt die Erfahrung, sind zudem für die Politik selten in Stein gemeißelt. Es steht zu befürchten, dass die 25-Prozent-Quote, wenn sie denn kommt, bald gesenkt werden könnte. Schon jetzt werden erste Stimmen laut, die genau das fordern. Aus den Kreisen der Schuldnerberater kommt sogar die Forderung, die Wohlverhaltensperiode ohne jegliche Voraussetzungen für alle Schuldner generell zu halbieren. Wo bleiben da die berechtigten Gläubigerinteressen?

Ginge es nur darum, gescheiterten Selbstständigen eine zweite Chance zu geben, könnte man das auch anders erreichen. Denkbar wären zum Beispiel Änderungen der den Insolvenzplan betreffenden Vorschriften der §§ 217 ff. InsO (gegebenenfalls unter Modifizierung der Vorschriften über das vereinfachte Insolvenzplanverfahren gemäß §§ 311 ff. InsO) oder entsprechende Anpassungen im Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das derzeit im Bundestag verhandelt wird. Das hätte auch den Vorteil, dann nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen diskutieren zu müssen. Stichwort: Schutz des Eigentums, den Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet.

Der Bundesjustizministerin sind diese Bedenken bekannt, und sie versichert, sie ernst zu nehmen. Sie hat mehrfach betont, dass sie die Gläubigerrechte im Restschuldbefreiungsverfahren stärken möchte. Sollte die Wohlverhaltensperiode trotzdem halbiert werden, käme das einer Quadratur des Kreises gleich.

Quelle: Die Inkassowirtschaft - Das Magazin des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)

Halbjahresbilanz: Zahl der Firmenpleiten steigt um 4,5 Prozent

Mittwoch, 21. Juli 2010

Hamburg / Coburg - Im ersten Halbjahr 2010 wurden 17.178 Unternehmen zahlungsunfähig. Damit steigen die Insolvenzfallzahlen um 4,48 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (16.441). Dennoch fällt die Pleitestatistik für das laufende Jahr moderater aus als befürchtet: Die Wirtschaftsauskunftei Bürgel mit Zentrale in Hamburg geht in ihrer aktuellen Studie für 2010 von einem leichten Anstieg um drei bis vier Prozent aus und prognostiziert bis zu 35.000 Fälle.

Verteilung der Firmeninsolvenzen im ersten Halbjahr 2010Spitzenreiter bei den Firmeninsolvenzen auf Länderebene ist im ersten Halbjahr bei den absoluten Zahlen Nordrhein-Westfalen (3.305 Fälle). Auf den folgenden Plätzen rangieren Bayern mit 2.258 Pleiten, Baden-Württemberg (1.863) und Niedersachsen (1.781).
(…)

Den schlechtesten Wert verzeichnet - weit abgeschlagen - Bremen mit 80 Insolvenzen je 10.000 Firmen. Aber auch in Sachsen-Anhalt (67 Fälle je 10.000 Unternehmen), Schleswig-Holstein (62) und in Berlin (59) zeigen sich erhöhte Werte. Weiterlesen…

Online-Geschäfte erfordern die richtige Strategie

Dienstag, 18. Mai 2010

Die Zeichen der Zeit stehen auf E-Commerce, so scheint es. Nach Zahlen des Bundesverbandes des deutschen Versandhandels (BVH) entwickelt sich der Versandhandel langsam aber sicher zum Onlinehandel, und auch der gesamte Einzelhandel erzielt immer mehr Umsätze über das Internet. Doch wer von den bisherigen und weiter prognostizierten, zweistelligen Wachstumsraten profitieren will, muss wissen, worauf er sich einlässt. Der Onlinehandel birgt auch Risiken, die schnell das Überleben eines Unternehmens gefährden können. Die richtige Strategie ist da gefragt.

Vorteile und Risiken des Online-HandelsDie aktuellen Zahlen des BVH belegen, dass immer mehr über 60-Jährige im Internet einkaufen, bei den über 50-Jährigen tun dies bereits fast zwei Drittel. Darin liegt für den Einzelhandel die Chance, Kunden zu halten, die naturgemäß immer weniger gern zum Shopping aus dem Haus gehen. Umgekehrt kann das weltweite Online-Angebot von Waren und Dienstleistungen, über oft günstige Shopsysteme ansprechend präsentiert, neue Käufergruppen anlocken. Der einfache und schnelle Einkauf im Internet bietet zudem Service-Pluspunkte. Der Einkauf per Mausklick senkt die Hemmschwelle beim Geldausgeben und spart Beschaffungs- und Raumkosten ein, vorausgesetzt, man ist in der Lage, eine eigene Logistik vorzuhalten.

Darin liegen zugleich die Risiken beim Einstieg in den Internethandel. Was schneller gekauft wird, kommt häufiger, manchmal beschädigt, zurück und verursacht so zusätzliche Kosten. Zudem ist schnelle Reaktion im Internet angesichts unbegrenzter Vernetzung und vieler Bewertungssysteme entscheidend für den guten Ruf und damit künftige Umsätze. Die Vorhaltung von Waren und Personal zur Abwicklung, benutzerfreundliche Shopsysteme und kundenfreundliche Zahlungsoptionen sind hier zwar gefordert, können aber viel Geld kosten. Besonders die Versendung auf Rechnung birgt das erhöhte Risiko von Warenrücksendungen oder gar des gänzlichen Zahlungsausfalls. Eine Absicherung durch bedarfsgerechte Wirtschaftsinformationen, deren Umfang sich am Warenwert orientiert, kann im Vorfeld das Zahlungsausfallrisiko erheblich reduzieren. Und wer trotzdem auf Forderungen sitzen bleibt, sollte auch hier schnell reagieren, am besten über einen externen Inkassodienstleister, der im Umgang mit säumigen Zahlern geübt ist und Forderungen daher schnell realisieren kann.

Credit Management erkennt Risiken und Potenziale

Donnerstag, 04. Februar 2010

Zahlungsausfallrisiko mit und ohne Risk-MaßnahmenCOBURG/GÖTTINGEN – Liquiditätssicherung beginnt mit einem effizienten Credit Management. “Es erkennt Risiken wie Potenziale einer Kundenbeziehung, festigt diese und liefert so einen aktiven Beitrag zum Unternehmenserfolg”, bestätigte unter anderem Risikomanager Dr. Michael Sauter anlässlich des Bundeskongresses des Vereins für Credit Management (VfCM) in Göttingen. Diese gilt als Schlüsselveranstaltung bei allen Themen rund um die Vergabe und Steuerung von Krediten im Geschäftsalltag. Demnach zählt das Credit Management bei der Risikoprävention zu einer der wichtigsten Unternehmensaufgaben. Eine am Risiko orientierte Ausrichtung über alle Phasen des Kundenlebenszyklus ist in der aktuellen wirtschaftlichen Situation wichtiger denn je. Angesichts sinkender Zahlungsmoral, steigender Insolvenzen und vermehrter Forderungsausfälle gilt es, Risiken frühzeitig zu erkennen, um schnell handeln zu können. Dafür ist laut VfCM ein zuverlässiges und professionelles Risikomanagement unerlässlich.

Risikomanagement beginnt bereits bei der Identifikation potenzieller Kunden im Vertrieb. Dabei sollte laut Sauter nicht der Umsatz Messgröße einer Risiko orientierten Ausrichtung sein, sondern der durch den Kunden generierte Ertrag. Zu beachten sei zudem dessen Potenzial. Mit einer integrierten Sicht auf den Kunden und darauf abgestimmten Prozessen könne eine optimale Balance geschaffen werden. Im Verlauf des Kundenlebenszyklus sollten folglich mehrere Prozesse sowohl unter dem Wert- als auch dem Risikoaspekt betrachtet werden: Die Ermittlung der richtigen Zielgruppe und Überführung in zuverlässige Leads ist beim Prozess der Kundengewinnung ebenso wichtig wie die frühe Identifikation von Risiken bei der Antragsentscheidung. Im Bestandskundenmanagement können dann Chancen und Risiken des Kunden durch aktive Limitsteuerung und dessen Monitoring ausbalanciert werden. An der Ausschöpfung des Limits in Kombination mit der Bonitätsklasse des Kunden lässt sich das Potenzial ablesen. So können sowohl gezielte Vertriebsmaßnahmen als auch präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Zahlungsausfällen frühzeitig ergriffen werden. Die Abwägung von Potenzial und Risiko spielt insbesondere im Forderungsmanagement eine zentrale Rolle. Eine Forderungsstrategie ist hier anhand von Risikohistorien früherer Phasen im Kundenlebenszyklus und auf Basis der Zahlungswahrscheinlichkeit zu erarbeiten. Aus der entsprechenden Segmentierung der Kunden lassen sich Kommunikationsstrategie, Betreuungsintensität sowie Intensität und Dauer des Mahnverfahrens optimal ableiten.

Quelle: VfCM/CreditManager

Outsourcing optimiert Cash Flow und Risiko

Donnerstag, 04. Februar 2010

Gegenüberstellung: Wachstumsraten BIP / OutsourcingCOBURG - Statt die Ausgaben für externe Dienstleister zu reduzieren, setzen Unternehmen in Krisenzeiten vermehrt auf das Gegenteil: Outsourcing boomt. Tatsächlich zeigt die Statistik für 2009 einen Anstieg der Ausgaben für IT- und Business Process Outsourcing (BPO) um mehr als sieben Prozent, während zeitgleich das gesamte Bruttoinlandsprodukt um fünf Prozent zurückging. Der Nachfrageschub allein nach Business Process Outsourcing, also dem Auslagern von Geschäftsprozessen, ist weltweit betrachtet noch signifikanter. Er wuchs 2009 um mehr als neun Prozent.

Outsourcing ist ein Spezialfall der Entscheidung über Eigen- oder Fremdfertigung und damit besonders in Krisenzeiten brisant, denn die Abgabe von Geschäftsprozessen ist immer mit Zahlungen an externe Dienstleister verbunden. Dennoch wird Outsourcing als probates Mittel gesehen, schnell aus der Krise zu kommen. Tatsächlich gibt es dafür eine Reihe von Gründen. Es gilt, vornehmlich Supportprozesse auszulagern, die nicht wettbewerbsdifferenzierend sind. Die Auslagerung ermöglicht so eine Konzentration auf das Kerngeschäft und steigert so die Effizienz, die Effektivität und damit letztlich den geschäftlichen Erfolg des auslagernden Unternehmens.

Zugleich kann der BPO-Dienstleister, dessen Kerngeschäft die ausgelagerten Supportprozesse sind, durch Standardisierung und Zentralisierung der eigenen Kernprozesse eine effiziente Kostenoptimierung mit einer geringeren Fehlerrate erreichen. Der externe Prozess ist erfolgreicher, das auslagernde Unternehmen schlanker. Die so erzielte Kostensenkung verschafft Liquidität durch Freisetzung interner Ressourcen und noch einmal durch die höhere Effizienz des Anbieters. Im Bereich Forderungsmanagement bewirken die Skalenvorteile eines großen Anbieters zusätzlich einen schnelleren Kapitalrückfluss, der wiederum einen Gewinn an Liquidität bedeutet.

Definition “Outsourcing”:
Die Abgabe von Unternehmensaufgaben und
-strukturen an Drittunternehmen. Outsourcing
ist eine spezielle Form des Fremdbezugs
von bisher intern erbrachter Leistung, wobei
Verträge die Dauer und den Gegenstand der
Leistung fixieren.

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Vorschau: Schwerpunktthema der nächsten BID News im Februar 2010

Donnerstag, 17. Dezember 2009

In unserer ersten Ausgabe der BID News 2010 geht es im Februar vor allem um das Thema Outsourcing. Wir beleuchten, welche Vorteile die Auslagerung des Risiko- und Forderungsmanagements auf einen spezialisierten Dienstleister mit sich bringt. Unter anderem geht es dabei um den Zugewinn an Knowhow und den betriebswirtschaftlichen Nutzen bei der Freisetzung interner Ressourcen. Anhand Beispielen zeigen wir auf, wie eine sinnvolle Verknüpfung von Risiko- und Forderungsmanagement Zahlungsausfälle drastisch verringern und die Liquidität erhöhen kann. Die nächsten BID News erscheinen Anfang Februar 2010.


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