Deutsch  English



BID-Coburg.de



Fairplay mit Nachdruck



Mit ‘recht’ getaggte Artikel

BDIU: Haben Gläubiger keine Rechte?

Mittwoch, 07. Dezember 2011

Die Bundesregierung will gescheiterten Selbständigen einen schnelleren wirtschaftlichen Neustart ermöglichen. Dafür soll die Wohlverhaltensperiode in der Verbraucherinsolvenz halbiert werden. Der BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) befürchtet, dass das auf Kosten der Gläubiger geht.

Eine Insolvenz – so tragisch sie für den Einzelnen sein mag – stellt kein endgültiges wirtschaftliches Scheitern dar. Im Gegenteil, sie ebnet den Betroffenen den Weg zu einem Neuanfang, damit sie bald wieder zur Wertschöpfung beitragen können. Insofern hatte die Bundesregierung eine gute Idee, als sie im Koalitionsvertrag beschloss, gescheiterten Selbstständigen schneller eine zweite Chance zu ermöglichen. Eine schlechte Idee ist es allerdings, dafür die Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren zu halbieren. Leider schlägt das Bundesjustizministerium genau das jetzt vor. Dabei sollte jedem klar sein: Diese Pläne gefährden die Rechte der Gläubiger. Denn ein Insolvenzverfahren hat auch das Ziel, die Gläubiger, zu denen auch viele kleine und mittlere Unternehmen zählen, gemeinschaftlich zu befriedigen und der Wirtschaft möglichst viel Liquidität zu erhalten.

Zugegeben: Die Befriedigungsquoten der Gläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren sind nicht besonders hoch. Aber es gibt sie! Eine Halbierung der Wohlverhaltenszeit würde auch eine Halbierung der – zwar niedrigen, aber dennoch vorhandenen – Gläubigerbefriedigung bedeuten. Hat die Bundesregierung das wirklich bedacht? Immerhin handelt es sich bei diesen Gläubigern nicht selten um selbstständige Unternehmer, mithin genau die Gruppe, die mit dieser Maßnahme eigentlich aktiviert werden soll.

Zudem schadet die Halbierung der Wohlverhaltensperiode dem Wirtschaftsstandort Deutschland, muss doch jeder Gründer und jeder Unternehmer sicher sein, dass er das ihm zustehende Geld für eine produzierte Ware oder erbrachte Dienstleistung auch tatsächlich erhält. Wenn sich Schuldner schon nach drei Jahren von sämtlichen Zahlungsansprüchen befreien können, gefährdet das die finanzielle Planungssicherheit von Unternehmen – und es demotiviert nicht zuletzt Selbstständige, die ganz besonders auf Liquiditätssicherheit angewiesen sind.

Auf diese Bedenken hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagiert, indem sie den Vorschlag gemacht hat, die kürzere Wohlverhaltenszeit an Bedingungen zu knüpfen: Zum einen sollen die Verfahrenskosten der Insolvenz gedeckt sein – wie das früher einmal selbstverständlich war –, zum anderen schlägt sie eine Mindestbefriedigungsquote von “etwa 25 Prozent” vor. Die oben angeführten Argumente entkräftet das allerdings nicht. Im Gegenteil: Die Mindestquote könnte zu einem gläubigerschädigenden Mitnahmeeffekt führen. Die “zweite Chance für gescheiterte Selbstständige” würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von vielen Nichtselbstständigen genutzt, bei denen derzeit pfändbare Masse generiert wird. In diesen Fällen würde die Mindestquote eine weit geringere Befriedigungsquote für die Gläubiger als nach geltendem Recht bedeuten.

Risikobereitschaft der Verbraucher würde steigen

Es ist ein Allgemeinplatz: Je geringer das Risiko, desto höher die Risikobereitschaft. Oder: Je weniger einschneidend die Sanktionen für ein fehlerhaftes Handeln sind, desto sorgloser wird man bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Kalkulation von Marktchancen und Risiken. Sicherlich muss jeder Kaufmann auch eine angemessene Risikobereitschaft aufweisen, jedoch nur in dem Maß des “ordentlichen Kaufmanns”. Aber eben diesem ordentlichen Kaufmann würde eine kürzere Wohlverhaltensperiode nichts nutzen, sondern im Gegenteil schaden, da er die Folgen erhöhter Risikobereitschaft anderer und damit deren erhöhtes Insolvenzrisiko mittragen müsste.

Insgesamt würde sich die Zahlungsmoral durch die Halbierung der Wohlverhaltensperiode erneut verschlechtern – zulasten der Allgemeinheit. Schon jetzt gibt es einen er schreckend hohen Anteil von Schuldnern, die in dem Moment der Erteilung der Restschuldbefreiung bereits neuerlich “insolvenzreif” verschuldet sind (Studie von Dr. Götz Lechner, TU Chemnitz, »Eine zweite Chance für alle gescheiterten Schuldner?« aus dem Jahre 2010). Der Studie zufolge kommt es in rund 25 Prozent der Fälle zu einer Neuverschuldung in der Wohlverhaltensperiode. Bei einer Halbierung der Wohlverhaltensperiode würde sich dieser Drehtüreffekt weiter erhöhen, da die Hemmschwelle für Schuldner, sich ein weiteres Mal zu verschulden, deutlich sinken würde.

Es gibt auch eine bessere Lösung

Mindestquoten, das sagt die Erfahrung, sind zudem für die Politik selten in Stein gemeißelt. Es steht zu befürchten, dass die 25-Prozent-Quote, wenn sie denn kommt, bald gesenkt werden könnte. Schon jetzt werden erste Stimmen laut, die genau das fordern. Aus den Kreisen der Schuldnerberater kommt sogar die Forderung, die Wohlverhaltensperiode ohne jegliche Voraussetzungen für alle Schuldner generell zu halbieren. Wo bleiben da die berechtigten Gläubigerinteressen?

Ginge es nur darum, gescheiterten Selbstständigen eine zweite Chance zu geben, könnte man das auch anders erreichen. Denkbar wären zum Beispiel Änderungen der den Insolvenzplan betreffenden Vorschriften der §§ 217 ff. InsO (gegebenenfalls unter Modifizierung der Vorschriften über das vereinfachte Insolvenzplanverfahren gemäß §§ 311 ff. InsO) oder entsprechende Anpassungen im Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das derzeit im Bundestag verhandelt wird. Das hätte auch den Vorteil, dann nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen diskutieren zu müssen. Stichwort: Schutz des Eigentums, den Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet.

Der Bundesjustizministerin sind diese Bedenken bekannt, und sie versichert, sie ernst zu nehmen. Sie hat mehrfach betont, dass sie die Gläubigerrechte im Restschuldbefreiungsverfahren stärken möchte. Sollte die Wohlverhaltensperiode trotzdem halbiert werden, käme das einer Quadratur des Kreises gleich.

Quelle: Die Inkassowirtschaft - Das Magazin des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)

Verjährung von Forderungen droht zum 31.12.2011

Freitag, 07. Oktober 2011

Ein Großteil der Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen unterliegen der dreijährigen Regelverjährungsfrist. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Neben Sonderregelungen für Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertragsrecht gibt es wichtige Ausnahmen von der dreijährigen Regelverjährung im Handelsrecht. In den BID News werden diese auszugsweise in regelmäßigen Abständen aufgeführt und erläutert. Bisherige Ausgaben können im News-Bereich eingesehen werden.

Um die drohende Verjährung zu hemmen und auch bereits gedanklich abgeschriebene Forderungen eventuell doch noch zu realisieren, stehen wir gerne mit unserem gesamten Know-How im Forderungsmanagement sowie Inkasso zur Verfügung.

Die BID Unternehmensgruppe mit Sitz in Coburg, Oberfranken ist seit 25 Jahren überaus erfolgreich im Forderungsmanagement als Inkassounternehmen tätig und bietet ein geschlossenes System zum Schutz vor Forderungsausfällen - insbesondere in den Teilbereichen Inkasso national, Inkasso international sowie Bonitätsprüfungen / Wirtschaftsinformationen.

BDIU: Wohlverhaltensperiode beibehalten, um Gläubigerrechte zu schützen

Sonntag, 14. August 2011

Berlin, 12. August 2011 – „Die hohe private Verschuldung lässt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen auch in diesem Jahr auf ihrem hohen Stand verharren“, kommentierte am Freitag Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dieses hatte für Mai 2011 einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen um 9,7 Prozent (9.383) und einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um 3 Prozent (2.611) gemeldet, jeweils bezogen auf den Vorjahresmonat.

Für das Gesamtjahr 2011 erwartet der BDIU voraussichtlich rund 30.000 Unternehmens- (minus 6 Prozent) und gut 100.000 Verbraucherinsolvenzen (minus 8 Prozent). Diese Prognose hält der Verband trotz der aktuellen Verwerfungen an den internationalen Finanzmärkten aufrecht. „Alle Institute rechnen damit, dass das Wachstum in Deutschland weiter anhält – wenn auch auf einem wohl niedrigeren Niveau“, so Spitz. „Im Übrigen hat sich die Zahlungsmoral sowohl von Unternehmen als auch von Verbrauchern seit der Rezession des Jahres 2008/09 erheblich verbessert. Die Liquidität vor allem im Mittelstand, dem Herz und dem Motor der deutschen Wirtschaft, hat sich nachhaltig erholt.“ Ob diese positive Entwicklung angesichts der Verschuldungskrise der für die deutsche Exportindustrie wichtigen Staaten und deren möglichen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft im kommenden Jahr anhält, bleibe allerdings abzuwarten, so Spitz.

Grund für den auf das Gesamtjahr prognostizierten Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist laut dem BDIU-Präsidenten auch die geplante Halbierung der Wohlverhaltensperiode. Die Bundesregierung will den Zeitraum, nach dem ein insolventer Privatschuldner von seinen Verbindlichkeiten durch die Gerichte befreit wird, von aktuell sechs auf künftig drei Jahre verkürzen. „Viele Überschuldete hoffen auf diese für sie vermeintlich bessere Regelung und warten daher noch mit einem Antrag auf Privatinsolvenz“, so Spitz. „Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen spiegelt die tatsächliche Verschuldung der Verbraucher nicht wider.“ Bundesweit gelten derzeit mehr als drei Millionen Privathaushalte als überschuldet.

„Die Halbierung der Wohlverhaltensperiode halten wir im Übrigen für das falsche Signal“, fügt Spitz hinzu. Die Risikobereitschaft von Verbrauchern, sich unüberlegt zu verschulden, könnte steigen. Das wiederum würde die Zahlungsmoral insgesamt beeinträchtigen – und somit zulasten der Wirtschaft gehen. „Eine kürzere Wohlverhaltensperiode beschneidet die Rechte der Gläubiger, die ihre berechtigten Forderungen in der Regel ausbuchen müssen, wenn einer ihrer Schuldner in die Insolvenz geht“, kritisiert Spitz. „Dabei war es ein zentrales Ziel der Verbraucherinsolvenz, als sie eingeführt wurde, die bestmögliche Befriedigung der Gläubigeransprüche zu erreichen. Dieses Ziel muss wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, wenn sich der Gesetzgeber mit der notwendigen Verbesserung des Verbraucherinsolvenzrechts beschäftigt.“

Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, Berlin)

Über den BDIU

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. als berufsständischer Vereinigung sind 560 Inkassounternehmen organisiert. Sie decken etwa 90 Prozent des Marktes in Deutschland ab. Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder. Erkennt ein Mitgliedsunternehmen, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustande gekommen sind, so darf es für den Auftraggeber bei deren Einziehung nicht tätig werden. Die Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ausgewiesenes Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.

Verjährung von Forderungen droht zum 31.12.

Samstag, 30. Oktober 2010

Ein Großteil der Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen unterliegen der dreijährigen Regelverjährungsfrist. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Neben Sonderregelungen für Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertragsrecht gibt es wichtige Ausnahmen von der dreijährigen Regelverjährung im Handelsrecht. In den BID News werden diese auszugsweise in regelmäßigen Abständen aufgeführt und erläutert. Bisherige Ausgaben können im News-Bereich eingesehen werden.

Um die drohende Verjährung zu hemmen und auch bereits gedanklich abgeschriebene Forderungen eventuell doch noch zu realisieren, stehen wir gerne mit unserem gesamten Know-How im Forderungsmanagement sowie Inkasso zur Verfügung.

Die BID Unternehmensgruppe mit Sitz in Coburg, Oberfranken ist seit 25 Jahren überaus erfolgreich im Forderungsmanagement als Inkassounternehmen tätig und bietet ein geschlossenes System zum Schutz vor Forderungsausfällen - insbesondere in den Teilbereichen Inkasso national, Inkasso international sowie Bonitätsprüfungen / Wirtschaftsinformationen.

Verjährung von Forderungen droht zum 31.12.

Freitag, 30. Oktober 2009

Ein Großteil der Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen unterliegen der dreijährigen Regelverjährungsfrist. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Neben Sonderregelungen für Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertragsrecht gibt es wichtige Ausnahmen von der dreijährigen Regelverjährung im Handelsrecht. In den BID News werden diese auszugsweise in regelmäßigen Abständen aufgeführt und erläutert. Bisherige Ausgaben können im News-Bereich eingesehen werden.

Um die drohende Verjährung zu hemmen und auch bereits gedanklich abgeschriebene Forderungen eventuell doch noch zu realisieren, stehen wir gerne mit unserem gesamten Know-How im Forderungsmanagement sowie Inkasso zur Verfügung.

Die BID Unternehmensgruppe mit Sitz in Coburg, Oberfranken ist seit über 2 Jahrzehnten überaus erfolgreich im Forderungsmanagement als Inkassounternehmen tätig und bietet ein geschlossenes System zum Schutz vor Forderungsausfällen - insbesondere in den Teilbereichen Inkasso national, Inkasso international sowie Bonitätsprüfungen / Wirtschaftsinformationen.

Internetversteigerung und Kontopfändung: Zwangsvollstreckung wird effektiver

Donnerstag, 01. Oktober 2009

BERLIN - Gerichtsvollzieher können künftig von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können. Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung etabliert. Auch die Kontopfändung wird reformiert: Ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages des § 850c ZPO (derzeit 985,15 Euro) wird nicht von einer Pfändung erfasst („Basispfändungsschutz“).

Die Neuregelungen im Detail

Künftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen, ohne dass vorher erfolglos eine Pfändung von beweglichen Gegenständen im Eigentum des Schuldners versucht worden ist. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab oder ist nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher künftig Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt- Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kfz des Schuldners einholen. Auf der Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger dann öfter erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Pfändung von Lohn oder Kontoguthaben des Schuldners oder durch Pfändung eines auf den Schuldner zugelassenen Kfz. Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle. Auch das Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten,in dem zahlungsunwillige bzw. zahlungsunfähige Schuldner dokumentiert werden, soll künftig durch ein zentrales Vollstreckungsgericht als landesweites Internet- Register geführt werden. Vermieter und Handwerker können sich also künftig zentral Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer potenziellen Vertragspartner verschaffen. Die Einführung des Basispfändungsschutzes bedeutet, dass auf diesem „P-Konto“ Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge usw. getätigt werden können, da bis zum Betrag von derzeit 985,15 Euro nicht darauf zugegriffen werden kann. Der Basisbetrag wird jeweils für einen Kalendermonat gewährt, auf die Art der Einkünfte kommt es für den Pfändungsschutz nicht mehr an. Das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung gilt bereits seit 1. September, während der reformierte Kontopfändungsschutz wegen der erforderlichen Umstellungen erst am 1. Juli 2010 und die Neuregelung bezüglich der Informationsgewinnung über Vermögensverhältnisse von Schuldnern am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.

Stellungnahme BID

Die BID Unternehmensgruppe betrachtet die Neuregelungen insgesamt positiv. Die verbesserten Informationsmöglichkeiten für Gläubiger sprechen dafür, dass vollstreckbare Zahlungsansprüche gegen unkooperative Schuldner effektiver durchgesetzt werden können. Die Internetversteigerung folgt einem Prinzip, das in der Praxis bereits erfolgreich ist. Da aufgrund des größeren Bieterkreises höhere Erlöse zu erwarten sind, dürfte sich das Zwangsvollstreckungsverfahren in vielen Fällen verkürzen, was letztlich ebenfalls im Interesse der Gläubiger liegt. Ob dies auch für den reformierten Kontopfändungsschutz gilt, wird die Praxis zeigen.


Inkasso Inland | Inkasso Ausland | Überwachungsverfahren | Wirtschaftsauskünfte