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Fairplay mit Nachdruck



Mit ‘p-konto’ getaggte Artikel

BID Inhouse-Schulung: Zwangsvollstreckung, P-Konto, Anfechtung

Montag, 31. Januar 2011

COBURG – Oft genug bleiben Lieferanten und Dienstleister nach getaner Arbeit auf ihren Forderungen sitzen, weil Besteller und Auftraggeber nicht bezahlen. Wenngleich viele offene Rechnungen durch außergerichtliches Inkasso realisiert werden können, ist eine effektive Zwangsvollstreckung noch immer das A und O der Forderungsbeitreibung.

Doch hier machen neue Entwicklungen den Inkassounternehmen das Leben schwer: Die Statistik der Verbraucherinsolvenzen verzeichnete 2010 mit rund 112.000 Fällen einen neuen Höchststand, und auch die Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) macht in vielen Fällen die Kontopfändung – bislang das schärfste Schwert in der Einzelvollstreckung – unmöglich. Die BID-Unternehmensgruppe machte diese Entwicklungen deshalb jüngst zum Thema einer Inhouse-Schulung, die von der bundesweit renommierten Spezialistin Karin Scheungrab (KS-Seminare, Leipzig) geleitet wurde.

ScheungrabBei dem am 1. Juli 2010 eingeführten P-Konto bleibt den Schuldnern die Möglichkeit, während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu verfügen. In welchen Fällen trotz dieses meist umfassenden Pfändungsschutzes auf Kontoguthaben von Schuldnern per Einzelvollstreckung zugegriffen werden kann, beleuchtete Karin Scheungrab anhand zahlreicher Beispiele.

Weiteres Schwerpunktthema des Inhouse-Trainings waren vor dem Hintergrund einer nie da gewesenen Zahl von Verbraucherinsolvenzen die Tatbestände, die den Insolvenzverwalter zur Anfechtung von Rechtshandlungen berechtigen, die andere Insolvenzgläubiger benachteiligen. Hier beobachtet die BID Unternehmensgruppe eine zunehmende Tendenz zur Behauptung von Anfechtungsgründen, die sich oft als unberechtigt herausstellen. So soll versucht werden, bereits realisierte Forderungen für die Insolvenzmasse zurückzugewinnen. Wie dem entgegengewirkt werden kann, erfuhren die Schulungsteilnehmer aus zahlreichen echten, in der Regel höchstrichterlich entschiedenen Beispielfällen.

Schließlich ging es um weitere Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung, insbesondere um Forderungspfändungen. Hier wurde deutlich, dass in der Praxis weitaus mehr Möglichkeiten zu einer erfolgreichen Forderungsbeitreibung bestehen, als gemeinhin bekannt ist.

Das Schulungskonzept der BID Unternehmensgruppe ist mehrstufig und dynamisch aufgebaut. Gegenstand der bereits vor einigen Jahren etablierten Inhouse Trainings sind grundlegende Fähigkeiten im Inkasso ebenso wie Detailkenntnisse, die aufgrund aktueller rechtlicher, gesellschaftlicher oder faktischer Entwicklungen erforderlich werden.

BID Inhouse-Schulung: P-Konto

Montag, 19. Juli 2010

COBURG - 350.000 Kontopfändungen bearbeiten deutsche Banken Schätzungen zufolge monatlich. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das neue P-Konto (Pfändungsschutzkonto) den bürokratischen Aufwand für Gläubiger, Schuldner sowie Banken verringern.

Seit dem 01.07.2010 können Schuldner bei ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse die Einrichtung eines sog. P-Kontos beantragen. Hierdurch wird es den Schuldnern ermöglicht, in Abweichung zur bisherigen Praxis bei Pfändungen ohne einen gerichtlichen Pfändungsschutzantrag über die jeweiligen eingehenden Einkünfte bis zur Höhe der jeweiligen Pfändungsfreigrenze frei zu verfügen, um so weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Den Schuldnern wird es jedoch nur auf den ersten Blick leichter gemacht, sich den Pfändungsbemühungen des Gläubigers zu entziehen.

Diplom-Rechtspflegerin Karin Scheungrab stellte beim BID Inhouse Training Wege vor, wie das P-Konto richtig zu verstehen ist.Um die diesbezügliche gesetzliche Änderung in der Inkasso-Praxis gekonnt im Sinne der Gläubiger-Interessen anwenden zu können, hatte die BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe mit Hauptsitz im oberfränkischen Coburg zum wiederholten Male die bundesweit bekannte Diplom-Rechtspflegerin (FH) Karin Scheungrab aus Leipzig zu einer Inhouse-Schulung eingeladen. Hierbei wurde deutlich, dass dem Schuldner vom Gesetzgeber zahlreiche Hürden zur Erlangung des P-Kontos in den Weg geräumt wurden.

Wichtige Hürde:
So hat der Schuldner z.B. lediglich einen Zeitraum von 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- Weiterlesen…


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