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Mit ‘insolvenz’ getaggte Artikel

Weniger Firmeninsolvenzen 2011

Donnerstag, 12. Januar 2012

Hamburg / Coburg - 30.294 Unternehmen meldeten 2011 in Deutschland ihre Zahlungsunfähigkeit. Nach der aktuellen Studie “Firmeninsolvenzen 2011″ der Wirtschaftsauskunftei Bürgel sind das 6,2 Prozent weniger als noch 2010.

Kernpunkte der Studie:

  • Absolute regionale Verteilung: Jede vierte Firmenpleite vollzieht sich 2011 statistisch in Nordrhein-Westfalen (6.786 Fälle)
  • Relative Verteilung im Bundesdurchschnitt: 88 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen
  • Am wenigsten Insolvenzen in Bayern (64 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen)
  • Weniger Firmeninsolvenzen in 15 von 16 Bundesländern gegenüber 2010 – nur in Nordrhein-Westfalen Anstieg um 3,6 Prozent
  • Stärkster Rückgang gegenüber 2010: Sachsen-Anhalt (minus 15,4 Prozent)
  • 26,6 Prozent aller 2011 insolventen Unternehmen (das entspricht 8.058 Firmen) sind Jungunternehmen, die bis zwei Jahre am Markt aktiv waren
  • 2011 steigt die Pleitequote der Jungunternehmen im Vorjahresvergleich um 34,5 Prozent
  • Bei Firmen, die länger als 50 Jahre am Markt aktiv sind, sinken die Insolvenzfallzahlen 2011 im Vorjahresvergleich um 35,4 Prozent
  • Besonders Gewerbebetriebe (Anteil an den bundesweiten Pleiten: 44 Prozent) und GmbHs (34,8 Prozent) melden 2011 Insolvenz an
  • 50,5 Prozent aller Insolvenzen im Jahr 2011 gehen aufs Konto von Dienstleistungsunternehmen

Quelle: Pressemeldung BÜRGEL, Hamburg
Vollständige Studie: Bürgel-Studie: Firmeninsolvenzen Gesamtjahr 2011

Bürgel Wirtschaftsinformationen ist eines der führenden Unternehmen für Wirtschafts- und Bonitätsinformationen und seit 1905 mit dem Bürgel-Büro Coburg auch in Oberfranken vertreten.
Als Verbundpartner der BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe sind u.a. die Bürgel Wirtschaftsauskünfte & Bonitätsprüfungen neben dem klassischen sowie dem Inkasso größerer Auftragsmengen ein wichtiger Baustein für das BID-Komplettpaket im Risiko- und Forderungsmanagement.

BDIU: Haben Gläubiger keine Rechte?

Mittwoch, 07. Dezember 2011

Die Bundesregierung will gescheiterten Selbständigen einen schnelleren wirtschaftlichen Neustart ermöglichen. Dafür soll die Wohlverhaltensperiode in der Verbraucherinsolvenz halbiert werden. Der BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.) befürchtet, dass das auf Kosten der Gläubiger geht.

Eine Insolvenz – so tragisch sie für den Einzelnen sein mag – stellt kein endgültiges wirtschaftliches Scheitern dar. Im Gegenteil, sie ebnet den Betroffenen den Weg zu einem Neuanfang, damit sie bald wieder zur Wertschöpfung beitragen können. Insofern hatte die Bundesregierung eine gute Idee, als sie im Koalitionsvertrag beschloss, gescheiterten Selbstständigen schneller eine zweite Chance zu ermöglichen. Eine schlechte Idee ist es allerdings, dafür die Wohlverhaltensperiode im Verbraucherinsolvenzverfahren zu halbieren. Leider schlägt das Bundesjustizministerium genau das jetzt vor. Dabei sollte jedem klar sein: Diese Pläne gefährden die Rechte der Gläubiger. Denn ein Insolvenzverfahren hat auch das Ziel, die Gläubiger, zu denen auch viele kleine und mittlere Unternehmen zählen, gemeinschaftlich zu befriedigen und der Wirtschaft möglichst viel Liquidität zu erhalten.

Zugegeben: Die Befriedigungsquoten der Gläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren sind nicht besonders hoch. Aber es gibt sie! Eine Halbierung der Wohlverhaltenszeit würde auch eine Halbierung der – zwar niedrigen, aber dennoch vorhandenen – Gläubigerbefriedigung bedeuten. Hat die Bundesregierung das wirklich bedacht? Immerhin handelt es sich bei diesen Gläubigern nicht selten um selbstständige Unternehmer, mithin genau die Gruppe, die mit dieser Maßnahme eigentlich aktiviert werden soll.

Zudem schadet die Halbierung der Wohlverhaltensperiode dem Wirtschaftsstandort Deutschland, muss doch jeder Gründer und jeder Unternehmer sicher sein, dass er das ihm zustehende Geld für eine produzierte Ware oder erbrachte Dienstleistung auch tatsächlich erhält. Wenn sich Schuldner schon nach drei Jahren von sämtlichen Zahlungsansprüchen befreien können, gefährdet das die finanzielle Planungssicherheit von Unternehmen – und es demotiviert nicht zuletzt Selbstständige, die ganz besonders auf Liquiditätssicherheit angewiesen sind.

Auf diese Bedenken hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) reagiert, indem sie den Vorschlag gemacht hat, die kürzere Wohlverhaltenszeit an Bedingungen zu knüpfen: Zum einen sollen die Verfahrenskosten der Insolvenz gedeckt sein – wie das früher einmal selbstverständlich war –, zum anderen schlägt sie eine Mindestbefriedigungsquote von “etwa 25 Prozent” vor. Die oben angeführten Argumente entkräftet das allerdings nicht. Im Gegenteil: Die Mindestquote könnte zu einem gläubigerschädigenden Mitnahmeeffekt führen. Die “zweite Chance für gescheiterte Selbstständige” würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von vielen Nichtselbstständigen genutzt, bei denen derzeit pfändbare Masse generiert wird. In diesen Fällen würde die Mindestquote eine weit geringere Befriedigungsquote für die Gläubiger als nach geltendem Recht bedeuten.

Risikobereitschaft der Verbraucher würde steigen

Es ist ein Allgemeinplatz: Je geringer das Risiko, desto höher die Risikobereitschaft. Oder: Je weniger einschneidend die Sanktionen für ein fehlerhaftes Handeln sind, desto sorgloser wird man bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Kalkulation von Marktchancen und Risiken. Sicherlich muss jeder Kaufmann auch eine angemessene Risikobereitschaft aufweisen, jedoch nur in dem Maß des “ordentlichen Kaufmanns”. Aber eben diesem ordentlichen Kaufmann würde eine kürzere Wohlverhaltensperiode nichts nutzen, sondern im Gegenteil schaden, da er die Folgen erhöhter Risikobereitschaft anderer und damit deren erhöhtes Insolvenzrisiko mittragen müsste.

Insgesamt würde sich die Zahlungsmoral durch die Halbierung der Wohlverhaltensperiode erneut verschlechtern – zulasten der Allgemeinheit. Schon jetzt gibt es einen er schreckend hohen Anteil von Schuldnern, die in dem Moment der Erteilung der Restschuldbefreiung bereits neuerlich “insolvenzreif” verschuldet sind (Studie von Dr. Götz Lechner, TU Chemnitz, »Eine zweite Chance für alle gescheiterten Schuldner?« aus dem Jahre 2010). Der Studie zufolge kommt es in rund 25 Prozent der Fälle zu einer Neuverschuldung in der Wohlverhaltensperiode. Bei einer Halbierung der Wohlverhaltensperiode würde sich dieser Drehtüreffekt weiter erhöhen, da die Hemmschwelle für Schuldner, sich ein weiteres Mal zu verschulden, deutlich sinken würde.

Es gibt auch eine bessere Lösung

Mindestquoten, das sagt die Erfahrung, sind zudem für die Politik selten in Stein gemeißelt. Es steht zu befürchten, dass die 25-Prozent-Quote, wenn sie denn kommt, bald gesenkt werden könnte. Schon jetzt werden erste Stimmen laut, die genau das fordern. Aus den Kreisen der Schuldnerberater kommt sogar die Forderung, die Wohlverhaltensperiode ohne jegliche Voraussetzungen für alle Schuldner generell zu halbieren. Wo bleiben da die berechtigten Gläubigerinteressen?

Ginge es nur darum, gescheiterten Selbstständigen eine zweite Chance zu geben, könnte man das auch anders erreichen. Denkbar wären zum Beispiel Änderungen der den Insolvenzplan betreffenden Vorschriften der §§ 217 ff. InsO (gegebenenfalls unter Modifizierung der Vorschriften über das vereinfachte Insolvenzplanverfahren gemäß §§ 311 ff. InsO) oder entsprechende Anpassungen im Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das derzeit im Bundestag verhandelt wird. Das hätte auch den Vorteil, dann nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen diskutieren zu müssen. Stichwort: Schutz des Eigentums, den Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet.

Der Bundesjustizministerin sind diese Bedenken bekannt, und sie versichert, sie ernst zu nehmen. Sie hat mehrfach betont, dass sie die Gläubigerrechte im Restschuldbefreiungsverfahren stärken möchte. Sollte die Wohlverhaltensperiode trotzdem halbiert werden, käme das einer Quadratur des Kreises gleich.

Quelle: Die Inkassowirtschaft - Das Magazin des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2011

Donnerstag, 15. September 2011

Zahl der Privatinsolvenzen sinkt um 0,9 Prozent.

Im ersten Halbjahr 2011 sinkt die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland minimal – um 0,9 Prozent auf 68.818 Fälle. „Aktuell bewegen wir uns bei den Privatinsolvenzen nahezu auf dem Rekordniveau des Vorjahres“, skizziert Dr. Norbert Sellin, Geschäftsführer der Hamburger Wirtschaftsauskunftei Bürgel, in der aktuellen Bürgel Studie „Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2011“. Eine Trendwende sei trotz sinkender Arbeitslosenzahlen nicht in Sicht.

Gehörten bis dato Niedriglohnempfänger und junge Menschen von 18 bis 25 Jahren zu den Risikogruppen, geraten seit 2011 zunehmend auch ältere Bundesbürger in finanzielle Bedrängnis. Der Anteil der Altersgruppe ab 60 Jahren unter den Schuldnern stieg gegenüber dem ersten Halbjahr 2010 um Weiterlesen…

BDIU: Wohlverhaltensperiode beibehalten, um Gläubigerrechte zu schützen

Sonntag, 14. August 2011

Berlin, 12. August 2011 – „Die hohe private Verschuldung lässt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen auch in diesem Jahr auf ihrem hohen Stand verharren“, kommentierte am Freitag Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Dieses hatte für Mai 2011 einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen um 9,7 Prozent (9.383) und einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um 3 Prozent (2.611) gemeldet, jeweils bezogen auf den Vorjahresmonat.

Für das Gesamtjahr 2011 erwartet der BDIU voraussichtlich rund 30.000 Unternehmens- (minus 6 Prozent) und gut 100.000 Verbraucherinsolvenzen (minus 8 Prozent). Diese Prognose hält der Verband trotz der aktuellen Verwerfungen an den internationalen Finanzmärkten aufrecht. „Alle Institute rechnen damit, dass das Wachstum in Deutschland weiter anhält – wenn auch auf einem wohl niedrigeren Niveau“, so Spitz. „Im Übrigen hat sich die Zahlungsmoral sowohl von Unternehmen als auch von Verbrauchern seit der Rezession des Jahres 2008/09 erheblich verbessert. Die Liquidität vor allem im Mittelstand, dem Herz und dem Motor der deutschen Wirtschaft, hat sich nachhaltig erholt.“ Ob diese positive Entwicklung angesichts der Verschuldungskrise der für die deutsche Exportindustrie wichtigen Staaten und deren möglichen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft im kommenden Jahr anhält, bleibe allerdings abzuwarten, so Spitz.

Grund für den auf das Gesamtjahr prognostizierten Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist laut dem BDIU-Präsidenten auch die geplante Halbierung der Wohlverhaltensperiode. Die Bundesregierung will den Zeitraum, nach dem ein insolventer Privatschuldner von seinen Verbindlichkeiten durch die Gerichte befreit wird, von aktuell sechs auf künftig drei Jahre verkürzen. „Viele Überschuldete hoffen auf diese für sie vermeintlich bessere Regelung und warten daher noch mit einem Antrag auf Privatinsolvenz“, so Spitz. „Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen spiegelt die tatsächliche Verschuldung der Verbraucher nicht wider.“ Bundesweit gelten derzeit mehr als drei Millionen Privathaushalte als überschuldet.

„Die Halbierung der Wohlverhaltensperiode halten wir im Übrigen für das falsche Signal“, fügt Spitz hinzu. Die Risikobereitschaft von Verbrauchern, sich unüberlegt zu verschulden, könnte steigen. Das wiederum würde die Zahlungsmoral insgesamt beeinträchtigen – und somit zulasten der Wirtschaft gehen. „Eine kürzere Wohlverhaltensperiode beschneidet die Rechte der Gläubiger, die ihre berechtigten Forderungen in der Regel ausbuchen müssen, wenn einer ihrer Schuldner in die Insolvenz geht“, kritisiert Spitz. „Dabei war es ein zentrales Ziel der Verbraucherinsolvenz, als sie eingeführt wurde, die bestmögliche Befriedigung der Gläubigeransprüche zu erreichen. Dieses Ziel muss wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, wenn sich der Gesetzgeber mit der notwendigen Verbesserung des Verbraucherinsolvenzrechts beschäftigt.“

Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, Berlin)

Über den BDIU

Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. als berufsständischer Vereinigung sind 560 Inkassounternehmen organisiert. Sie decken etwa 90 Prozent des Marktes in Deutschland ab. Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder. Erkennt ein Mitgliedsunternehmen, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustande gekommen sind, so darf es für den Auftraggeber bei deren Einziehung nicht tätig werden. Die Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ausgewiesenes Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.

Schuldenbarometer: 2 Prozent Rückgang bei den Privatinsolvenzen im 1. Quartal 2011

Donnerstag, 09. Juni 2011

Hamburg / Coburg - Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland sinkt im ersten Quartal 2011 leicht um 2 Prozent – auf 34.022 Fälle gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Hinblick auf die Kreditsituation der Verbraucher, Arbeitslosenquote sowie einer steigenden Anzahl an Beschäftigten in Niedriglohnbereichen erwartet Bürgel im laufenden Jahr zwischen 135.000 und 140.000 Privatinsolvenzen.

Bei der regionalen Verteilung konzentrieren sich die Privatinsolvenzen im ersten Quartal 2011 insbesondere auf Nordrhein-Westfalen mit 7.639 Fällen, Niedersachsen (4.420), Bayern (3.751) und Baden-Württemberg (3.443). Bei den relativen Werten, bezogen auf die Einwohnerzahlen, zeigt sich im Wesentlichen ein Nord-Südgefälle: Bayern verzeichnet mit 30 Fällen je 100.000 Einwohner im Untersuchungszeitraum am wenigsten Privatinsolvenzen, gefolgt von Baden-Württemberg (32) und Thüringen (35).
Entwicklung der der Privatinsolvenzen in Deutschland
Während der Bundesdurchschnitt bei 42 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohnern rangiert, meldet Schlusslicht Bremen weit abgeschlagen mehr als Weiterlesen…

1. Quartal 2011: 8,7 Prozent weniger Firmeninsolvenzen

Dienstag, 31. Mai 2011

Hamburg / Coburg - Die deutsche Wirtschaft verzeichnet auch im ersten Quartal 2011 sinkende Zahlen bei den Firmeninsolvenzen auf insgesamt 7.423 Fälle. Gegenüber dem Referenzquartal 2010 meldeten 8,7 Prozent weniger Unternehmen ihre Zahlungsunfähigkeit an. Entsprechend rechnet die Hamburger Wirtschaftsauskunftei Bürgel für 2011 mit bis zu 30.000 Firmenpleiten – ein Niveau, das dem vor der Finanzkrise entspricht.

Die deutsche Wirtschaft verzeichnet auch im ersten Quartal 2011 sinkende Zahlen bei den Firmeninsolvenzen auf insgesamt 7.423 Fälle. Gegenüber dem Referenzquartal 2010 meldeten 8,7 Prozent weniger Unternehmen ihre Zahlungsunfähigkeit an. Entsprechend rechnet die Hamburger Wirtschaftsauskunftei Bürgel für 2011 mit bis zu 30.000 Firmenpleiten – ein Niveau, das dem vor der Finanzkrise entspricht.

Insolvenzverfahren nach Bundesland 1. Quartal
„Die Wirtschaft in Deutschland hat sich in den letzten Monaten kontinuierlich nach Weiterlesen…

Studie: Privatinsolvenzen 2010 in den USA um 9% gestiegen

Donnerstag, 03. März 2011

Im Jahr 2010 ist die Anzahl der Privatinsolvenzen in den USA um 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Somit sind einer Studie des American Bankruptcy Institute (US-Insolvenzforschungs-Zentrum) zufolge 1,53 Millionen Amerikaner betroffen. Obwohl diese Zahl deutlich unter den erwarteten 1,6 Millionen Privatinsolvenzen liegt, werden aufgrund der hohen Privatverschuldung für 2011 nochmals mehr Anträge prognostiziert.

Quelle: Pressemeldung American Bankruptcy Institute (US-Insolvenzforschungs-Zentrum)

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BID Inhouse-Schulung: Zwangsvollstreckung, P-Konto, Anfechtung

Montag, 31. Januar 2011

COBURG – Oft genug bleiben Lieferanten und Dienstleister nach getaner Arbeit auf ihren Forderungen sitzen, weil Besteller und Auftraggeber nicht bezahlen. Wenngleich viele offene Rechnungen durch außergerichtliches Inkasso realisiert werden können, ist eine effektive Zwangsvollstreckung noch immer das A und O der Forderungsbeitreibung.

Doch hier machen neue Entwicklungen den Inkassounternehmen das Leben schwer: Die Statistik der Verbraucherinsolvenzen verzeichnete 2010 mit rund 112.000 Fällen einen neuen Höchststand, und auch die Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) macht in vielen Fällen die Kontopfändung – bislang das schärfste Schwert in der Einzelvollstreckung – unmöglich. Die BID-Unternehmensgruppe machte diese Entwicklungen deshalb jüngst zum Thema einer Inhouse-Schulung, die von der bundesweit renommierten Spezialistin Karin Scheungrab (KS-Seminare, Leipzig) geleitet wurde.

ScheungrabBei dem am 1. Juli 2010 eingeführten P-Konto bleibt den Schuldnern die Möglichkeit, während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu verfügen. In welchen Fällen trotz dieses meist umfassenden Pfändungsschutzes auf Kontoguthaben von Schuldnern per Einzelvollstreckung zugegriffen werden kann, beleuchtete Karin Scheungrab anhand zahlreicher Beispiele.

Weiteres Schwerpunktthema des Inhouse-Trainings waren vor dem Hintergrund einer nie da gewesenen Zahl von Verbraucherinsolvenzen die Tatbestände, die den Insolvenzverwalter zur Anfechtung von Rechtshandlungen berechtigen, die andere Insolvenzgläubiger benachteiligen. Hier beobachtet die BID Unternehmensgruppe eine zunehmende Tendenz zur Behauptung von Anfechtungsgründen, die sich oft als unberechtigt herausstellen. So soll versucht werden, bereits realisierte Forderungen für die Insolvenzmasse zurückzugewinnen. Wie dem entgegengewirkt werden kann, erfuhren die Schulungsteilnehmer aus zahlreichen echten, in der Regel höchstrichterlich entschiedenen Beispielfällen.

Schließlich ging es um weitere Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung, insbesondere um Forderungspfändungen. Hier wurde deutlich, dass in der Praxis weitaus mehr Möglichkeiten zu einer erfolgreichen Forderungsbeitreibung bestehen, als gemeinhin bekannt ist.

Das Schulungskonzept der BID Unternehmensgruppe ist mehrstufig und dynamisch aufgebaut. Gegenstand der bereits vor einigen Jahren etablierten Inhouse Trainings sind grundlegende Fähigkeiten im Inkasso ebenso wie Detailkenntnisse, die aufgrund aktueller rechtlicher, gesellschaftlicher oder faktischer Entwicklungen erforderlich werden.

Weniger Firmeninsolvenzen 2010

Mittwoch, 12. Januar 2011

Hamburg / Coburg - 32.280 Unternehmen meldeten 2010 in Deutschland ihre Zahlungsunfähigkeit. Nach der aktuellen Studie “Firmeninsolvenzen 2010″ der Wirtschaftsauskunftei Bürgel sind das 4,4 Prozent oder 1.482 Firmeninsolvenzen weniger als noch 2009.

Insolvenzen nach Rechtsform 2010

Kernpunkte der Studie:

  • 2010 meldeten 32.280 Unternehmen in Deutschland ihre Zahlungsunfähigkeit – 4,4 Prozent weniger als im Vorjahr
  • Nordrhein-Westfalen schneidet im absoluten Ländervergleich am schlechtesten ab (6.548 Pleiten)
  • Gewinner im relativen Vergleich: Hamburg (55 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen)
  • Verlierer: Bremen (142 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen)
  • Pleitestatistik in 14 von 16 Bundesländern rückläufig – Primus ist das Saarland (minus 14,1 Prozent), mehr Insolvenzen in Berlin (plus 8 Prozent) und Rheinland-Pfalz (plus 2,2 Prozent)
  • Großstadt-Ranking: Größte prozentuale Diskrepanz zwischen München (plus 10,5 Prozent) und Hamburg (minus 8,3 Prozent)
  • Gewerbebetriebe und Einzelunternehmen am stärksten von Insolvenzen betroffen (Anteil: 41,1 Prozent)
  • Jungunternehmen bis zwei Jahre gehen immer häufiger pleite (prozentuale Zunahme: plus 7,2 Prozent)
  • Zweites und drittes Quartal 2010 markieren Trendumkehr: 2011 solide Entwicklung erwartet

Quelle: Pressemeldung BÜRGEL, Hamburg
Vollständige Studie: Bürgel-Studie: Firmeninsolvenzen Gesamtjahr 2010

Bürgel Wirtschaftsinformationen ist eines der führenden Unternehmen für Wirtschafts- und Bonitätsinformationen und seit 1905 mit dem Bürgel-Büro Coburg auch in Oberfranken vertreten.
Als Verbundpartner der BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe sind u.a. die Bürgel Wirtschaftsauskünfte neben dem klassischen sowie dem Inkasso größerer Auftragsmengen ein wichtiger Baustein für das BID-Komplettpaket im Forderungs- und Risikomanagement.

Inkassounternehmen begrüßen Verzicht auf Fiskusvorrechte bei Insolvenzen

Donnerstag, 04. November 2010

Berlin, 3. November 2010 - Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Sparpaket jetzt auf eine Bevorzugung der Finanzämter bei Insolvenzen verzichtet hat. „Das ist eine richtige Ent­scheidung, die sanierungsfähigen Unternehmen und deren Mitarbeitern eine wirtschaftliche Perspektive ermög­licht”, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.

Ursprünglich hatte die Regierung geplant, Finanzämtern Auf­rechnungsmöglichkeiten bei Insolvenz­verfahren zu gewähren (§ 96 InsO). Sie hätten dann zum Beispiel Umsatz­steuer­rückzahlungen mit offenen Forderungen verrechnen können. Der BDIU hatte diese Vorschläge kritisiert. Das Haus­halts­begleit­gesetz 2011 ist vergangene Woche nun ohne eine entsprechende Regelung vom Bundestag verabschiedet worden. „Wir freuen uns, dass eine Gleichbehandlung von Gläubigern bei Insolvenzen gewährleistet bleibt”, so Spitz weiter.

In diesem Jahr erwartet der BDIU rund 34.000 Unternehmens­insolvenzen, darunter zahlreiche Kleinunternehmen. Ins­besondere ihnen hätten laut BDIU Aufrechnungs­­möglich­keiten des Fiskus eine Sanierung erschweren können.

Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, Berlin)


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