Archiv für die Kategorie ‘September 2010’
Sie sind hier: Home / News Archiv / Archiv für die Kategorie ‘September 2010’
Mittwoch, 01. September 2010
Egal wie die Zeiten sind, es gibt immer Branchen, die gut laufen. Die Gesundheitswirtschaft gehört sicher dazu, profitiert sie doch von einer nahezu krisenunabhängigen Nachfrage und dank älter werdender Bevölkerung noch dazu von einer wachsenden Zielgruppe. Doch was wie ein Goldesel aussieht, könnte sich schnell als trojanisches Pferd entpuppen. Denn die Privatisierung hat Zahlungsrisiken im Gepäck, die im Handumdrehen Liquiditätsreserven aufzehren und für Leistungsanbieter existenzbedrohend werden können. Wo sich solch ein Szenario bereits abzeichnet und was man dagegen tun kann, stellen wir Ihnen in unseren aktuellen BID News vor. Übrigens hängt der Erfolg im Forderungsmanagement in jedem Land von anderen Bedingungen ab. Auch das lesen Sie in dieser Ausgabe.
Ihr Heinz Bittermann
Tags: bid news, editorial, heinz bittermann, Newsletter
Abgelegt unter September 2010 | Keine Kommentare »
Mittwoch, 01. September 2010
Die Gesundheitswirtschaft gehört zu den am schnellsten wachsenden Sektoren der deutschen Volkswirtschaft. Die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und -produkten steigt stetig. Aktuelle Studien prognostizieren über die nächste Dekade ein deutliches Umsatz- und Beschäftigungswachstum in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Deutschland ist der drittgrößte Gesundheitsmarkt der Welt und damit von entscheidender Bedeutung für die deutsche Gesundheitswirtschaft. Sie beschäftigt bereits heute bei einem Jahresumsatz von etwa 260 Milliarden Euro rund 4,6 Millionen Menschen in über 800 Berufen und gehört mit einem Anteil von 12,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bereits jetzt zu den wichtigsten Sektoren der deutschen Volkswirtschaft. Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) rechnet damit, dass die deutsche Gesundheitswirtschaft im Jahr 2020 über 400 Milliarden Euro Umsatz machen und damit fünfeinhalb Millionen Menschen Beschäftigung bieten könnte.
Die Gesundheitswirtschaft setzt sich aus dem “klassischen” oder auch “ersten Gesundheitsmarkt” und dem “zweiten Gesundheitsmarkt” zusammen. Gesundheitsrelevante Waren und Dienstleistungen, die von privaten und gesetzlichen Krankenkassen oder aus staatlichen Mitteln im Rahmen des geltenden Finanzsystems erstattet werden, werden zum ersten Gesundheitsmarkt gerechnet. Hierzu gehören die ärztliche Versorgung, Arznei- und Hilfsmittel. Alle darüber hinausgehenden gesundheitsrelevanten Waren und Dienstleistungen werden dem zweiten Gesundheitsmarkt angerechnet - Medizintechnik, Gesundheitstourismus oder der Wellness und Fitnessbereich.
Während derzeit noch mit rund 150 Milliarden Euro der Großteil des Branchenumsatzes auf den ersten Gesundheitsmarkt entfällt, zeigt gerade der zweite Gesundheitsmarkt eine enorme Dynamik, die eine deutliche Verschiebung der Verhältnisse erwarten lässt.
Damit die Gesundheitswirtschaft langfristig wachsen kann, empfehlen Forschungsinstitute und Gutachter überwiegend eine schrittweise Deregulierung, teils bis hin zu wettbewerblich verfassten Gesundheitsmärkten. Es spricht daher einiges dafür, dass Kernpunkte wie Selbstbeteiligungen, freie Kassenwahl und Vertragswettbewerb zwischen Krankenversicherungen und Leistungsanbietern verstärkt Eingang in das deutsche Gesundheitssystem finden werden. Nach Einschätzung des BID bedeutet das zwangsläufig, dass Leistungsanbieter künftig immer häufiger und immer höhere Forderungen gegen Privatpersonen durchzusetzen haben werden.
Quellen: HWWI, BDI, FTD, IHK München
Tags: forderungsmanagement, gesundheit, inkasso, klinik, krankenhaus, krankenkasse, krankenversicherung, wachstum, wirtschaft
Abgelegt unter Inkasso Deutschland, Krankenhaus-Klinik-Arzt, September 2010, Wirtschaftsinformationen | Keine Kommentare »
Mittwoch, 01. September 2010
COBURG - Mehr Eigenverantwortung, wie sie von Forschungsinstituten gefordert wird, hat bereits in Form von Selbstbehalten Eingang in die deutsche Gesundheitswirtschaft gefunden. Jüngstes Beispiel ist die Zuzahlungsregelung des § 43b Abs. 3 SGB V, die Krankenhäuser gegenüber gesetzlich Versicherten in Zugzwang bringt: Vergütungsansprüche gegenüber gesetzlichen Krankenkassen verringern sich um den Anteil, den Versicherte nach nach § 39 Abs. 4 zu entrichten haben. Wenn der Versicherte auch nach einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch das Krankenhaus nicht zahlt, hat dieses im Auftrag der Krankenkasse die Zuzahlung einzuziehen. Damit wird den Krankenhäusern faktisch im großen Stil die Durchführung von Inkassomaßnahmen abverlangt.
Fachkundige Beurteilung gefragt
Scheinbar baut § 43b Abs. 3 SGB V den Leistungserbringern eine goldene Brücke mit der Regelung, dass keine Verrechnung der Zuzahlung mit dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegenüber der Krankenkasse stattfindet, wenn und soweit Vollstreckungsmaßnahmen zum Einzug von Zuzahlungen erfolglos bleiben. Doch bei der Beurteilung, wann eine Vollstreckung erfolglos ist, sind Erfahrungen und Detailkenntnisse im Forderungseinzug gefragt. So gilt eine Vollstreckung dann als erfolglos, wenn (1) der Versicherte im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, (2) beim Versicherten eine Verbraucherinsolvenz anhängig ist, (3) eine Zwangsvollstreckung fruchtlos verläuft, (4) der Versicherte unbekannt verzogen ist.
Schnelle Reaktion erforderlich
Für Krankenhäuser entsteht durch die Neuregelung Handlungsbedarf. Bisherigen Erfahrungen des BID zufolge setzen viele Kliniken die Durchsetzung von Zuzahlungsforderungen nur zögerlich um. Dadurch vergrößert sich schleichend das Risiko von Liquiditätsengpässen, zusätzlich droht dringender Handlungsbedarf, je näher die Verjährung von Zuzahlungsansprüchen rückt. Dagegen bietet schon jetzt die Auslagerung des Zuzahlungsinkassos auf einen erfahrenen Dienstleister eine Alternative, die das Zuzahlungsinkasso schneller und kostengünstiger macht. Wo ein Verzugsschaden nicht zu realisieren ist, da springt eine weitere Regelung in § 43b Abs. 3 SGB V ein: “Die zuständige Krankenkasse erstattet dem Krankenhaus je durchgeführtem Verwaltungsverfahren … eine angemessene Kostenpauschale. Die dem Krankenhaus für Vollstreckungsverfahren und Klagen von Versicherten gegen den Verwaltungsakt entstehenden Kosten werden von den Krankenkassen getragen.”
Tags: arzt, bonitätsprüfung, forderungsmanagement, inkasso, inkassounternehmen, klinik, krankenhaus, krankenkasse, zuzahlungsinkasso
Abgelegt unter Inkasso Deutschland, Krankenhaus-Klinik-Arzt, September 2010 | Keine Kommentare »
Mittwoch, 01. September 2010
Die Zwangsversteigerung nimmt immer größere Bedeutung ein, da oft nur dieser Zugriff auf das schuldnerische Vermögen Aussicht auf Erfolg hat. Beginnend mit der vorliegenden Ausgabe von BID News erläutern wir, alphabetisch geordnet, die wichtigsten Fachbegriffe.
| Begriff |
Erklärung |
| Grundbuch |
Bedeutung: Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, das vom Grundbuchamt geführt wird. Für jedes Grundstück wird ein Grundbuch angelegt, es erhält ein entsprechendes Grundbuchblatt mit Angaben über den Eigentümer und eingetragene Rechte und Belastungen (vgl. § 3 GBO).
Bemerkung: Das Grundbuch gliedert sich folgendermaßen:
Bestandsverzeichnis: Neben dem Grundstück werden hier auch grundstücksgleiche Rechte, z. B. Wohnungseigentum oder Erbbaurecht, verzeichnet. Anzugeben sind Lage und Größe nach Gemarkung, Flur und Flurstück.
Erste Abteilung: Sie enthält die Eigentümer oder Erbbauberechtigten, ggf. unter Angabe der jeweiligen Anteile oder des Gemeinschaftsverhältnisses und die Grundlagen der Eintragung (z. B. Kaufvertrag).
Zweite Abteilung: Sie beinhaltet Lasten und Beschränkungen, die nicht in der dritten Abteilung einzutragen sind, z. B. Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen.
Dritte Abteilung: Sie enthält die Grundpfandrechte: Hypotheken (auch Zwangssicherungshypotheken, die z. B. die Finanzämter für Steuerschulden in einem verkürzten Verfahren eintragen lassen können), Grundschulden und (sehr selten) Rentenschulden.
Wichtig: Wird im Text einer Grundbucheintragung auf Urkunden Bezug genommen, gehört auch die zugehörige Grundbuchakte, die Ausfertigungen der im Grundbuch genannten Urkunden enthält, zum Grundbuchinhalt. Dies ist in der Zwangsversteigerung von Bedeutung, weil dort vor allem die Fälligkeit von zu zahlenden Zinsen geregelt ist. Dies kann taktisch in das Verfahren einfließen, indem man durch geschickte Antragstellung im Vorfeld eines Verfahrens bereits Einfluss auf das geringste Gebotnehmen kann. Folge: Potenzielle Erwerber werden abgeschreckt.
|
Quelle: IWW-Institut, Würzburg. Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Tags: immobilien, vollstreckung, zwangsversteigerung
Abgelegt unter September 2010 | Keine Kommentare »
Mittwoch, 01. September 2010
Wer in den Niederlanden eine Forderung durchsetzen muss, hat es in vielerlei Hinsicht leichter als hierzulande. Das beginnt bereits bei der Verjährung von Zahlungsansprüchen aus Verträgen, die fünf statt der drei Jahre in Deutschland beträgt. Für deren Unterbrechung genügt eine schriftliche Erklärung an den Schuldner, wonach sich der Gläubiger die Geltendmachung des konkreten Zahlungsanspruchs ausdrücklich vorbehält. Ein Akt der Rechtsverfolgung unter Zuhilfenahme der Justiz, deren Mühlen ja bekanntlich langsam mahlen, ist in den Niederlanden dagegen nicht erforderlich. Bleibt die Beitreibung außergerichtlich erfolglos, so stellt das niederländische Rechtssystem zwei effektive prozessuale Werkzeuge zur Verfügung, die Sicherheitspfändung und das “Kort Geding”-Verfahren.
Vollstreckungstitel in sechs Wochen
“Kort Geding”, das ist ein Eilverfahren, bei dem das Gericht die Parteien in mündlicher Verhandlung anhört und dann den Streitgegenstand vorläufig beurteilt. Kann sich der Gläubiger auf dringenden Liquiditätsbedarf berufen und der Zahlungsanspruch einfach festgestellt werden, so ist ein Vollstreckungstitel in drei bis sechs Wochen möglich. Zusätzlich eröffnet die Sicherheitspfändung dem Gläubiger den Zugriff auf Vermögensgegenstände des Schuldners, bevor überhaupt eine Klage eingereicht worden ist. Voraussetzung ist ein schlüssiger und bezifferter Antrag beim zuständigen Gericht. Außerdem ist erforderlich, dass der Gläubiger glaubhaft macht, der Schuldner werde sich der künftigen Vollstreckung entziehen. An diesen Vortrag stellen die Gerichte in aller Regel keine hohen Anforderungen. Allerdings muss im Falle einer Sicherheitspfändung immer eine Klage folgen, zu deren Einreichung die Gerichte recht kurze Fristen setzen. Und Sicherheitspfändungen, die sich im Hauptverfahren als unrechtmäßig herausstellen, verpflichten zum Schadensersatz.
Entscheidend: Richtiger Partner
Für Kläger bzw. Antragsteller herrscht in beiden Verfahren Anwaltszwang, der in den Niederlanden meist kostspielig ist. Deshalb ist es nicht immer ratsam, sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ob eine Forderung tasächlich erfolgreich außergerichtlich realisiert werden kann, hängt allerdings entscheidend an der Auswahl der richtigen Partner vor Ort. Die Zulassung von Inkassounternehmen ist nämlich in den Niederlanden nicht geregelt, und so ist es oft Glücksache, an wen man gerät. Hinzu kommt, dass verlässliche Informationen über Schuldner kaum verfügbar sind, denn Meldungen an Auskunfteien verbietet strikt das niederländische Datenschutzgesetz.
Doppelt hilfreich sind dagegen oft die Gerichtsvollzieher, deren Aufgabe nicht nur die Vollstreckung und Zustellung von Klagen ist, sondern die häufig auch außergerichtlich als private Inkassounternehmer tätig sind. In dieser Funktion haben Gerichtsvollzieher zum Beispiel Zugang zu den kommunalen Einwohnermelderegistern, sind jedoch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht einer strengen internen Reglementierung durch deren Branchenverband unterworfen. Empfehlenswert ist bei der Forderungsbeitreibung in den Niederlanden die Zusammenarbeit mit einem Inkassospezialisten, der wie etwa Profaktura Auslandsinkasso ein enges Netz lokaler Partner unterhält, die ihre Effektivität und Zuverlässigkeit in langen Jahren unter Beweis gestellt haben.
Tags: auslandsinkasso, gericht, gerichtsvollzieher, holland, inkasso, Inkasso Ausland, insolvenz, niederlande, profaktura, schulden, zulassung
Abgelegt unter Inkasso Ausland, September 2010 | Keine Kommentare »
Mittwoch, 01. September 2010
Ganz ohne Installation geht’s los
NetConnect ermöglicht per Passwort und User-ID den direkten Zugriff auf die BÜRGEL Datenbank. Über www.buergel-coburg.de erhält der Nutzer genau die Informationen, die benötigt werden - egal wo man gerade ist. Die erfragten Daten können ausgedruckt oder einfach als Textfile in das System des Nutzers übernommen werden. Darüber hinaus stehen die abgefragten Daten im Online-Archiv von NetConnect zur Verfügung.
Europaweite Informationen
Um international erfolgreich zu agieren, besteht die Notwendigkeit, schnell und direkt detaillierte Informationen über Geschäftspartner im europäischen Ausland als Entscheidungsbasis und zum Schutz vor Forderungsausfällen einholen zu können. Hier bietet der Onlinezugang über BÜRGEL NetConnect einen effektiven Weg in die Datenbanken der europäischen Partner. Hier stehen neben detaillierten Wirtschaftsinformationen über 3,9 Millionen deutsche Unternehmen Daten zu mehr als 24 Millionen Unternehmen in 21 weiteren europäischen Ländern zur Verfügung - bei Vorrätigkeit sogar sofort per Online-Abruf.
Weltweite Informationen
Zusätzlich besteht für fast alle Länder der Erde die Möglichkeit, eine Auskunft zu bestellen. Diese wird übersetzt und per Brief, Fax oder eMail geliefert.
Tags: bonitätsprüfung, bürgel, internet, netconnect, online, scoring, Wirtschaftsinformationen
Abgelegt unter September 2010, Wirtschaftsinformationen | Keine Kommentare »
Mittwoch, 01. September 2010
Schufa-Daten besser als ihr Ruf
Die Kreditauskunftei Schufa hat in den vergangenen vier Monaten rund 450.000 Verbrauchern Auskunft über die dort über sie gespeicherten Daten gegeben. Das sagten die Vorstandsmitglieder Holger Severitt und Dieter Steinbauer der Zeitung “Die Welt”. Seit 1. April haben Bürger einmal im Jahr per Gesetz Anspruch auf einen kostenlosen Einblick. Diese Selbstauskünfte führten täglich zu rund 4000 Nachfragen am Telefon, hieß es weiter. Meldungen mehrerer Nachrichtenagenturen, wonach ein Drittel der 450.000 Anfragenden Fehler in den eigenen Daten gefunden habe, sind laut Schufa schlicht falsch. Nach Angaben des Unternehmens gilt das Drittel lediglich für den Anteil der Personen, die einen falschen oder lückenhaften Eintrag entdeckt haben, unter jenen, die anriefen; diese seien aber wiederum nur ein kleiner Teil von all jenen, die zuvor eine Selbstauskunft über sich angefordert hätten. Die Stiftung Warentest kam kürzlich nach einer eigenen Stichprobe zu dem Ergebnis, dass nur ein Prozent der Schufa-Daten falsch sei.
Quelle: FAZ.net
BDIU kritisiert Fiskusprivileg
Die geplante Wiedereinführung des so genannten Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren könnte zu einem weiteren Anstieg der Unternehmensinsolvenzen führen, fürchtet der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin. “Statt einer sinnvollen Sanierung wird es bei einem Insolvenzverfahren vor allem um eine Liquidation der vorhandenen Unternehmensmasse gehen. Steuereinnahmen von Unternehmen, bei denen eine Sanierung möglich wäre, werden ausfallen. Betroffene Gläubigerunternehmen geraten durch die Forderungsverluste selbst in die Gefahr einer Insolvenz, was zu Steuerverlusten und steigenden staatlichen Ausgaben für Soziales führt”, sagte BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Die alte Regelung, wonach die Finanzverwaltungen in einem Insolvenzverfahren bevorzugt befriedigt werden, wurde 1999 abgeschafft.
Quelle: BDIU
Liquiditätspolster aufgezehrt
Einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zufolge haben aktuell
fast zwei Drittel der Firmen erhöhten Liquiditätsbedarf. Benötigt wird das Geld vor allem für den laufenden Betrieb (54 Prozent der Betriebe), für Investitionen (44 Prozent) oder für die Finanzierung neuer Aufträge (41 Prozent). Nicht einmal jedes zweite Unternehmen kann seinen Liquiditätsbedarf derzeit aus dem Cash Flow decken. Viele Firmen (48 Prozent) greifen deshalb zur Finanzierung ganz oder teilweise auf bestehende Kreditlinien zurück. 18 Prozent der Unternehmen müssen neue Betriebsmittelkredite aufnehmen.
Quelle: DIHK
Tags: bdiu bundesverband inkasso, bonität, branchenmeldungen, cash flow, daten, kapitalbedarf, liquidität, schufa, scoring
Abgelegt unter Inkasso Deutschland, September 2010, Wirtschaftsinformationen | Keine Kommentare »
Mittwoch, 01. September 2010
| Zeitraum |
Basiszinssatz |
Verzugszinssatz |
Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne
Verbraucherbeteiligung |
| 01.07. bis 31.12.2008 |
3,19 % |
8,19 % |
11,19 % |
| 01.01. bis 30.06.2009 |
1,62 % |
6,62 % |
9,62 % |
| 01.07. bis 31.12.2009 |
0,12 % |
5,12 % |
8,12 % |
| 01.01. bis 31.06.2010 |
0,12 % |
5,12 % |
8,12 % |
| 01.07. bis 31.12.2010 |
0,12 % |
5,12 % |
8,12 % |
Tags: inkassobüro, verzugszinsen, zahlungsverzug, zinsen
Abgelegt unter Inkasso Deutschland, September 2010, Wirtschaftsinformationen | Keine Kommentare »
Mittwoch, 01. September 2010
14 junge Leute treten im September 2010 ihre Ausbildung bei der BID Unternehmensgruppe an. Training on the Job gehört vom ersten Tag an zum Schulungskonzept des 185 Beschäftigte zählenden Firmenverbundes, der den Nachwuchs konsequent aus den eigenen Reihen gewinnt. Die Auszubildenden finden modernste Arbeitsplätze und langfristige Berufsperspektiven vor. Wissen auf dem Stand der Zeit garantieren später mehrstufige Schulungen. Sie gliedern sich in fachlich notwendige und optionale branchen- und tätigkeitsbezogene Kurse, die in regelmäßigen Abständen in den Räumen der BID Unternehmensgruppe als Inhouse Training stattfinden.
Tags: arbeitsplätze, ausbildung, auszubildende, bayern, BID-Intern, coburg, inkasso, marco groeger, wachstum
Abgelegt unter BID-Intern, Presse, September 2010 | Keine Kommentare »