Ein Großteil der Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen unterliegen der dreijährigen Regelverjährungsfrist. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Neben Sonderregelungen für Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertragsrecht gibt es wichtige Ausnahmen von der dreijährigen Regelverjährung im Handelsrecht. In den BID News werden diese auszugsweise in regelmäßigen Abständen aufgeführt und erläutert. Bisherige Ausgaben können im News-Bereich eingesehen werden.
Um die drohende Verjährung zu hemmen und auch bereits gedanklich abgeschriebene Forderungen eventuell doch noch zu realisieren, stehen wir gerne mit unserem gesamten Know-How im Forderungsmanagement sowie Inkasso zur Verfügung.
Die BID Unternehmensgruppe mit Sitz in Coburg, Oberfranken ist seit über 2 Jahrzehnten überaus erfolgreich im Forderungsmanagement als Inkassounternehmen tätig und bietet ein geschlossenes System zum Schutz vor Forderungsausfällen - insbesondere in den Teilbereichen Inkasso national, Inkasso international sowie Bonitätsprüfungen / Wirtschaftsinformationen.
Tags: bayern, forderungsmanagement, inkasso, oberfranken, recht, verjährung
Dieser Artikel wurde am Freitag, 30. Oktober 2009 um 14:29 erstellt und ist in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland abgelegt.